Winterurlaub Schweiz: Gelockerte Einreiseregeln

Dienstag, 21. Dezember 2021 | Kategorie: Allgemein, Ski & Schnee

Seit einigen Tagen sinken die Corona-Fallzahlen in der Schweiz erneut. Wenngleich das zentraleuropäische Land von deutscher Seite als Hochrisikogebiet eingestuft wird, können sich Urlauber von nun an über gelockerte Einreisebestimmungen freuen.

Skiurlaub Davos

Wer zum Skiurlaub in die Schweiz aufbrechen will, muss sich vorab einem Corona-Test unterziehen. (Bild: Davos)

Reise in die Schweiz: Schnelltests bei Einreise werden anerkannt

Mit ihren glasklaren Seen, den gewaltigen Berglandschaften und den idyllischen Dörfern ist die Schweiz ein begehrtes Urlaubsziel. Ebenso ist das beliebte Nachbarland Deutschlands wegen seiner vielen weitläufigen Skigebiete ein gefragtes Wintersportziel. Zudem wird die Schweiz häufig für eine Städtereise nach Zürich, einen Kultururlaub in Bern oder einen Städtetrip nach Luzern angepeilt. Auch ein Winterurlaub 2021 in der Schweiz ist, trotz der aktuellen Situation, möglich.

Seit dem 20. Dezember akzeptiert die Schweiz von ausländischen Einreisenden auch einen Antigen-Schnelltest, sofern dieser das Alter von 24 Stunden nicht überschreitet. Zuvor wurde ausschließlich ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test anerkannt. Die Pflicht, einen Test bei der Einreise nachzuweisen, gilt auch für Geimpfte und Genesene. Einzig und allein Personen unter 16 Jahren unterliegen dieser Nachweispflicht nicht.

Dennoch profitieren Geimpfte und Genesene von erleichterten Reisebestimmungen in der Schweiz. So müssen diese nur bei der Einreise einen Test vorweisen, nicht aber während ihres Aufenthalts in der Alpenrepublik. Für andere Personengruppen ist nämlich ein weiterer Test nach einem vier- bis siebentägigen Aufenthalt obligatorisch. Ebenso greift für Ungeimpfte bei ihrer Rückreise von der Schweiz nach Deutschland die Quarantänepflicht.

2G-Regel bei Besuchen von Restaurants und Kultureinrichtungen

In der Schweiz gilt gegenwärtig für den Eintritt von Kultureinrichtungen, wie etwa Museen und Theater, sowie Restaurants die 2G-Regel. Dies bedeutet, dass nur Personen mit einem Impf- oder Genesungsnachweis diese Einrichtungen betreten dürfen.