Wettbewerbsbehinderung beim Fahrkartenvertrieb: Verfahren gegen Deutsche Bahn eingeleitet

Freitag, 14. Februar 2014 | Kategorie: Politik

Verfahren gegen Deutsche Bahn eingeleitet

Verfahren gegen Deutsche Bahn eingeleitet

Bonn. Aufgrund eines Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim Vertrieb von Fahrkarten hat das Bundeskartellamt gegen die Deutsche Bahn AG ein Verfahren angestoßen. Das berichtet die Behörde in einer Pressemitteilung.

Eingeschränkter Zugang zu den Vertriebskanälen?

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: „Wettbewerber beklagen, dass sie allenfalls einen eingeschränkten Zugang zu den Vertriebskanälen der Deutschen Bahn haben. Wir werden der Frage nachgehen, warum Wettbewerber der Deutschen Bahn ihre Fahrkarten nicht an den Bahnhöfen verkaufen können. Auch der Vertrieb von Fahrkarten, den die Deutsche Bahn für andere Unternehmen vornimmt, kommt auf den Prüfstand.“ Funktionierender Wettbewerb beim Fahrkartenverkauf sei essentiell für den Wettbewerb auf der Schiene. Weiterhin will man herausfinden, ob verschiedenartige Provisionshöhen beim Fahrkartenvertrieb für Wettbewerber zulässig sind.

Umfangreiche Auskunftsbeschlüsse

Es soll auch untersucht werden, ob die Bahn die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung gemeinsamer Tarife missbraucht um Wettbewerber zur Verwendung der eigenen Vertriebsleistungen zu verpflichten. An erster Stelle werde man nun umfangreiche Auskunftsbeschlüsse an die Deutsche Bahn, mehrere Wettbewerber im Schienenverkehr sowie den Tarifverband Bundeseigener und Nicht-Bundeseigener Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) richten, heißt es abschließend.