Was ändert sich für Reisen nach Großbritannien nach dem Brexit?

Freitag, 31. Januar 2020 | Kategorie: Flug & Flüge, International

Nun kommt er also wirklich, der Brexit. Am 31. Januar um Mitternacht verlässt das Vereinigte Königreich die Europäische Union. Wir beantworten die wichtigsten Fragen, wie sich der Brexit auf Reisen nach Großbritannien auswirkt.

Brexit

Am 31. Januar tritt Großbritannien aus der EU aus.

Braucht man für einen Urlaub in Großbritannien künftig ein Visum?

Viele Urlauber sind verunsichert und fragen sich, welche Dokumente in Zukunft für die Einreise in das Vereinigte Königreich erforderlich sind. Die Antwort ist einfach: Vorerst bleibt alles beim Alten. Für Staatsbürger von EU-Mitgliedsstaaten reicht auch weiterhin ein Personalausweis für die Einreise nach Großbritannien. Wer keinen Personalausweis besitzt, kann selbstverständlich auch mit einem Reisepass einreisen. Auch im Falle eines „harten Brexits“ ist keine Einführung einer Visumspflicht für EU-Bürger für Aufenthalte von bis zu drei Monaten geplant. Wer eine Städtereise nach London geplant hat, braucht hierfür keine besonderen Vorkehrungen treffen.

Wie wirkt sich der Brexit auf Flüge aus?

Auch in dieser Frage gibt es eine einfache und klare Antwort: Bis Ende 2020 ändert sich gar nichts. Der Sommerflugplan aller Fluggesellschaften ist verabschiedet. Fluggäste müssen sich also keine Sorgen machen, dass der Brexit ihre Flugpläne durcheinander bringt. Unklar ist jedoch, wie es ab 2021 weitergeht. Nach Information des Deutschen Reiseverbandes macht der Brexit den Abschluss eines neuen Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und Großbritannien notwendig.

Gelten nach dem Brexit weiterhin die EU-Fluggastrechte?

Gemäß den EU-Fluggastrechten stehen Flugpassagieren bei einer Verspätung oder einem Flugausfall unter bestimmten Voraussetzungen Verpflegung, ein Hotelzimmer und/oder Schadensersatz zu. Die EU-Fluggastrechte gelten für alle Flugreisen, die auf einem Flughafen innerhalb der EU, Islands, Norwegens oder der Schweiz starten und ebenso für Flüge, die einen Flughafen innerhalb der EU zum Ziel haben. Das bedeutet, dass Passagiere, die von Deutschland nach Großbritannien fliegen, auch nach dem Brexit die EU-Fluggastrechte in Anspruch nehmen können. Laut Aussage der britischen Regierung sollen die EU-Fluggastrechte bis auf Weiteres auch für Flüge von Großbritannien in EU-Staaten gelten.

Gelten nach dem Brexit weiterhin die Fahrgastrechte für Bahn- und Busreisen?

Auch die europäischen Fahrgastrechte für Bahn- und Busreisen haben nach dem Brexit Bestand. Sie wurden nämlich in britisches Recht überführt. Die Fahrgastrechte für Bahn und Bus gelten sowohl für Fahrten von der EU nach Großbritannien als auch in umgekehrter Richtung. Wichtig sind sie vor allem für Reisende, die mit dem Eurostar durch den Eurotunnel fahren.

Sind Pauschalreisen nach dem Brexit gegen Insolvenz geschützt?

Diese Frage stellen sich nach der Megapleite des Thomas Cook Konzerns viele Reisende. Die klare Antwort lautet: Ja. Wurde die Pauschalreise in Deutschland gebucht, greift der Insolvenzschutz nach deutschem Recht. Da der Insolvenzschutz in der europäischen Pauschalreise-Richtlinie auch in britisches Recht überführt wurde, gilt er auch für Reisen, die bei einem britischen Reiseveranstalter gebucht wurden – also auch nach dem Brexit.

Muss man nach dem Brexit eine Auslandskrankenversicherung abschließen?

In der Übergangsphase des Brexits bis Ende 2020 behält nach wie vor die Europäische Gesundheitskarte in Großbritannien ihre Gültigkeit. Ob darüber auch nach 2020 Leistungen im Vereinigten Königreich in Anspruch genommen werden können, ist derzeit noch nicht absehbar. Grundsätzlich empfiehlt sich bei einer Auslandsreise immer der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, denn sie beinhaltet in der Regel mehr Leistungen als die Europäische Gesundheitskarte.

Werden nach dem Brexit wieder Roaminggebühren eingeführt?

Innerhalb aller EU-Mitgliedsländer wurden die Roaming-Gebühren abgeschafft. Ein Anruf, eine SMS oder eine Whatsapp von Großbritannien nach Deutschland verursacht somit gegenwärtig keine Zusatzkosten. Das soll sich auch mit dem Brexit in Zukunft nicht ändern. Gegenwärtig gibt es keine Anzeichen dafür, dass die laufenden Roamingverträge zwischen deutschen und britischen Netzbetreibern aufgelöst werden.