Urlaub in Tunesien bald nur mit Testnachweis möglich

Dienstag, 26. Oktober 2021 | Kategorie: Allgemein, Flug & Flüge

Ab dem 27. Oktober gelten für Reisen nach Tunesien verschärfte Bestimmungen. So müssen ab dem Tag an auch jene, die gegen Covid-19 geimpft sind, einen negativen Test vorlegen. Wie die aktuelle Corona-Lage in dem nordafrikanischen Land ist und welche weiteren Einreiseregeln für Tunesien gelten, lesen Sie hier.

Quay in Monastir

Tunesien führt wieder Testpflicht für Urlauber ein. (Bild: Monastir)

Testpflicht auch für geimpfte Urlauber

Tunesien, gelegen zwischen Sahara und Mittelmeer, wartet mit einer Reihe an Attraktionen auf. Das sonnenverwöhnte Eiland Djerba, die überwältigende Atmosphäre der Sahara-Wüste und die orientalischen Altstädte machen Tunesien zu einem beliebten Urlaubsziel.

Wer ab dem 27. Oktober einen Individualurlaub oder eine Pauschalreise nach Tunesien plant, muss sich erneut auf eine Testpflicht einstellen. Ab dann gilt auch für geimpfte Pauschal- und Individualurlauber ab 12 Jahren die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test (max. 72 Stunden alt) vorzuzeigen.

Reise nach Tunesien: Unterschiedliche Einreisebestimmungen für Pauschal- und Individualtouristen

Bei einem Blick auf die derzeitigen Einreiseregeln für Tunesien ist ein merklicher Unterschied zwischen Pauschaltouristen und Individualurlaubern sichtbar. So müssen sich nicht geimpfte Individualurlauber gleich nach ihrer Ankunft in Tunesien in eine 7-tägige Quarantäne in einem dafür anerkannten Hotel begeben. Bei ungeimpften Pauschaltouristen greift die Quarantäneregel, laut aktuellen Angaben, nicht. Allerdings ist für sie derzeit nur ein Bewegungsradius innerhalb ihrer eigenen Reisegruppe erlaubt.

Weiterhin ist für alle Reisenden, neben dem Nachweis eines Negativ-Tests, das Ausfüllen des Einreiseformulars obligatorisch. Dieses ist auf der Internetseite des tunesischen Gesundheitsamtes abrufbar und muss vom Reisenden zweimal ausgedruckt werden. Die zweifache Ausfertigung des Formulars wird erstmals vom Flugzeug-Personal geprüft und bei der Einreise vom tunesischen Gesundheitsamt – im Rahmen eines Fieberchecks – entgegengenommen.

Tunesien-Urlaub: Erleichterte Rückreisebestimmungen

Aus deutscher Sicht gilt Tunesien derzeit nicht mehr als Hochrisikogebiet. Somit entfallen die Quarantänepflicht sowie die Aufforderung zum Ausfüllen der digitalen Einreiseanmeldung. Einzig und allein ein negativer Corona-Testnachweis ist für nicht Geimpfte und nicht Genesene für die Rückreise von Tunesien nach Deutschland nötig.