Urlaub im Hochrisikogebiet: Auf was Sie jetzt achten sollten

Freitag, 19. November 2021 | Kategorie: Allgemein, International

Nach einem starken Rückgang der Corona-Infektionszahlen flammen die Inzidenzwerte nun wiede rauf. Das macht viele Reiseländer Europas zum Hochrisikogebiet. Viele Reisende fragen sich jetzt, ob Sie ihren Urlaub in solch einem Fall kostenfrei stornieren können. Wir klären auf.

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Urlaub trotz Corona: Das sollten Reisende derzeit beachten. (Symbolbild)

Urlaub in Europa: Diese Länder gelten als Hochrisikogebiete

Sie planen einen Winterurlaub in Österreich oder möchten mit Ihrer Familie mal wieder einen Skiurlaub in Tschechien verbringen? Die beiden Nachbarländer Deutschlands wurden kürzlich zum Corona-Hochrisikogebiet erklärt, was bedeutet, dass die 7-Tagesinzidenz in diesen Ländern die 100.000-Einwohner-Grenze erneut deutlich überschritten hat. Ebenso gilt Ungarn seit Neuestem als Hochrisikogebiet. Doch was bedeutet das für Ihren Urlaub? Ist eine Pauschalreise nach Österreich oder Tschechien besser abgesichert als eine Individualreise zu einem der benannten Hochrisikogebiete? Wann haben Urlauber die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung? Hier gibt es, je nach Situation, ganz unterschiedliche Regelungen, von denen einige allerdings nicht klar definiert sind. Wir bringen etwas Licht ins Dunkel.

Pauschalreise ins Hochrisikogebiet: Unklare Regelungen

Im ersten Pandemie-Jahr 2020 galt eine ausgesprochene Reisewarnung noch als ein außergewöhnlicher Umstand, welcher dem Reisenden den rechtlichen Anspruch einräumte, seine Reise kostenlos zu stornieren. Doch heute sieht die Lage anders aus. Inzwischen gilt eine Erklärung zu einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet nicht mehr als Argument für einen kostenfreien Reiserücktritt einer bereits gebuchten Reise.

„Nach über einem Jahr Pandemie ist es – rechtlich gesehen – unklar, ob es sich hierbei noch um einen außergewöhnlichen Umstand handelt“, so Karolina Wojtal, die beim europäischen Verbraucherzentrum tätig ist. Hier kommt es auf die Kulanz des Reiseanbieters an, so Wojtal.

Wer also von seiner Pauschalreise in ein Hochrisikogebiet zurücktreten will, sollte die direkte Kommunikation mit dem Reiseveranstalter suchen. Viele Reiseunternehmen lassen sich auf kostenfreie Umbuchungen zu anderen Reisezielen ein. Eine Einwilligung zu einer kostenfreien Stornierung liegt, laut dem Verbraucherzentrum, im Ermessensspielraum des Veranstalters. Karolina Wojtal rät dazu, nur dann mit dem Unternehmen zu verhandeln, wenn der Reisezeitpunkt weniger als 4 Wochen in der Zukunft liegt. Bei einer verfrühten Reiserücktritts-Entscheidung fallen nämlich die normalen Stornogebühren an.

Individualreisen im Hochrisikogebiet: Kostenfreie Stornierung in bestimmten Fällen möglich

Bei Reisenden, die ihren Urlaub nicht über ein Reisebüro gebucht haben, ist die Rechtslage klar. Diese haben, laut Karolina Wojtal, kein Recht auf einen kostenlosen Rücktritt. Wer seine Unterkunft oder seinen Flug selbstständig gebucht hat, kann allerdings auf zwei Ausnahmen hoffen:

  1. Ein wegen Corona ausgesprochenes Beherbergungsverbot in einem Land räumt dem Reisenden ein Stornierungsrecht ein. Wer nun einen Flug nach Österreich oder ein Hotel in Tschechien gebucht hat, kann von dieser Ausnahmeregelung aktuell keinen Gebrauch machen, da in keinem der beiden Länder solch ein Verbot ausgesprochen wurde. Dasselbe gilt für eine Individualreise nach Ungarn.
  2. Eine zweite Tür für eine kostenfreie Stornierung der Individualreise öffnen die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseanbieters. In manchen AGBs wird dem Buchenden nämlich ein Stornorecht kurz vor Reiseantritt gestattet.

Allgemein gilt jedoch für Individualreisen: Solange Unterbringung und Anreise möglich sind, müssen Reisende zahlen. Dies gilt auch dann, wenn sie nach ihrer Ankunft in Quarantäne müssen.

Das gilt für Reiserückkehrer aus einem Hochrisikogebiet

Geimpfte oder Genesene sowie unter 12-jährige Kinder müssen sich hier keine Sorgen machen, da diese bei ihrer Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet nicht in Quarantäne müssen. Einzig und allein das Ausfüllen einer Einreiseanmeldung ist für sie obligatorisch.

Wer allerdings ungeimpft ist, muss sich bei seiner Rückreise aus einem Hochrisikogebiet in eine 10-tägige Selbstisolation begeben, von der man sich am 5. Tag freitesten kann.