Urlaub im Ferienhaus – Mietkaution ist keine Seltenheit

Mittwoch, 22. Februar 2012 | Kategorie: Allgemein, Ferienhaus & Ferienwohung

Ferienhaus Mietkaution

Ferienhaus Mietkaution

Weltweit nimmt die Beliebtheit eines Urlaubes in einem Ferienhaus, einer Ferienwohnung oder einem Apartment mit jedem Jahr zu. Die Unabhängigkeit gegenüber festgelegten Programmabläufen und Freizeitgestaltungen, die Abgeschiedenheit von großen Touristenströmen und nicht zuletzt der Preisunterschied zu den Hotels und Hotelketten, machen einen Ferienhausurlaub attraktiv. Neben Deutschland, der Nord- und Ostsee, Griechenland und seinen Inseln, Spanien, Italien, beliebten Skigebieten wie Österreich und der Schweiz, gleichen viele weitere traumhafte Destinationen einem Mekka für Ferienhausurlauber aus aller Welt. Die Klasse der Unterkünfte ist ebenso vielfältig, wie die der Hotels. So findet man neben eher kleinen, rustikalen Objekten auch Sterne-FeWo´s, Fincas voller Flair und Atmosphäre und prunkvolle Villen. Kein Wunder also, dass Ferienhaus-Vermieter sich und Ihr Inventar durch eine Mietkaution absichern.

Eine Mietkaution für ein Ferienhaus muss, wie auch bei einer normalen Wohnung, vertraglich vom Vermieter festgehalten werden, wobei die Höhe der Kaution durchaus variiert. Je nach Wert des Inventars, mit dem die Unterkunft ausgestattet ist, legen Vermieter eine Kaution für Ihr Mietobjekt fest. In vielen Fällen liegt die Mietkaution zwischen 100 und 250 Euro, kann bei besonders exklusiven Objekten jedoch auch höher ausfallen. Neben der vertraglichen Vereinbarung ist es ebenso wichtig ein Übergabeprotokoll bei An- und Abreise zu führen. Sollten während des Aufenthalts Mängel auftreten, kann der Vermieter die Kaution zur Begleichung der Kosten für Reparaturen einbehalten. Ebenso ist es für den Urlauber wichtig, bei der Anreise auf den Zustand der Unterkunft zu achten und bestehende Mängel im Übergabeprotokoll aufzunehmen, um bei der Rückgabe des Mietobjektes nicht für Mängel verantwortlich gemacht werden zu können, die bereits bei der Ankunft bestanden. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes muss der Vermieter dem Urlauber die Kaution zurückerstatten. Die Rückerstattung kann in bar oder aber per Überweisung erfolgen. Auch dies sollte im Mietvertrag geregelt sein, ebenso wie die Frist für eine etwaige Rücküberweisung. Das Mieten einer Ferienunterkunft stellt ein Rechtsgeschäft dar und ebenso sollte man dies auch behandeln. Die Erhebung einer Kaution als Absicherung des eigenen Guts ist durchaus nachvollziehbar, sollte jedoch für beide Parteien gerecht ausgelegt sein. Man sollte sich die Zeit nehmen einen Vertrag gründlich zu lesen und unklare Posten zu hinterfragen, dann steht einem traumhaften Urlaub auch nichts im Wege.