Unstimmigkeiten beim Versicherungsschutz von Thomas-Cook-Kunden

Dienstag, 8. Oktober 2019 | Kategorie: Allgemein

Die Insolvenz des Reise-Riesen Thomas Cook hat starke Auswirkungen auf die gesamte Reisebranche und auch Pauschalreisende müssen jetzt um ihren Versicherungsschutz bangen. Was auf die Kunden des insolventen Reiseunternehmens zukommen könnte, erfahren Sie hier.

Reisegepaeckversicherung

Die Versicherungssumme von 110 Millionen Euro reicht nicht, um alle Cook-Urlauber zu entschädigen.

Versicherungssumme von Thomas Cook reicht nicht aus

Klar ist, dass die Zurich Insurance Kunden für die Folgen der Insolvenz von Thomas Cook entschädigen muss. Doch fraglich ist immer noch, wie hoch die Entschädigung für den einzelnen Pauschalreisenden ausfällt. Dazu hat die Insolvenzversicherung Zurich Insurance einige Aussagen getroffen.

Im Mittelpunkt bei der Debatte um den Entschädigungsaufwand steht die gesetzlich vorgegebene Versicherungssumme von 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr, das für die Pauschalreiseversicherung am 31. Oktober endet. Dies bedeutet, dass all jene, die ihre Pauschalreise bis Ende Oktober gebucht haben, in eine sogenannte Unterversicherung fallen könnten. Nach Aussage der Zurich Insurance sei der durch die Thomas-Cook-Pleite entstandene Schaden deutlich höher als die angegebene Deckungssumme.

Eine Unstimmigkeit besteht zudem zwischen dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, kurz BMJV, und der Zurich Versicherung. So schließt die Deckelung der Entschädigung laut BMJV nicht die Reisekosten für die Rückholung der Reisenden mit ein. Somit müsse man diese Kosten von der Gesamtsumme der Deckelung von 110 Millionen Euro abziehen, sodass für die Erstattung mehr Geld für die Kunden übrig bliebe. Doch bei Zurich stützt man sich auf den Paragraphen 651r im Bürgerlichen Gesetzbuch, der besagt, dass diese Deckungssumme den gesamten Entschädigungsaufwand begrenze.

Frage um Staatshaftung und optimierte Versicherungslösung

Der Insolvenz-Fall von Thomas Cook zweifelt die aktuelle gesetzliche Situation beim Thema Versicherungsschutz stark an. So sieht das BMJV einen Entschädigungsfond, in den der Reiseveranstalter investieren müsste, als eine gute Alternative, um im Schadensfall eine ausreichende Entschädigung für die Pauschalreisenden zu sichern.

Darüber hinaus fordert der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR), dass der Staat für höher entstandene Schäden bei Pauschalreisen haften soll.