TUI Chef fordert freies Reisen für Geimpfte

Dienstag, 4. Mai 2021 | Kategorie: Allgemein, International, Politik

Seitdem auch Hausärzte an den Impfungen gegen das Coronavirus beteiligt sind, zog das Impftempo deutlich an. Fast schon logische Konsequenz ist nun eine gewisse “Impfneid-Debatte”: Viele fordern jetzt Privilegien für geimpfte Personen. So auch Fritz Joussen, Vorstand der TUI Group.

Passagier am Flughafen

Die Reisebranche fordert von der Politik mehr Planungssicherheit. (Symbolbild)

Problemloses Reisen für Geimpfte soll möglich sein

Wir alle hatten in den letzten Wochen und Monaten mit Einschränkungen zu kämpfen. Joussen, CEO beim Reiseveranstalter TUI, verlangt nun, Menschen, die bereits eine Impfung bekommen haben, “ihre Freiheit zurückzugeben”. Besonders die geltenden Quarantäne- und Test-Auflagen sind dem Duisburger ein Dorn im Auge. Entsprechend forderte er die Abschaffung dieser.

Dazu lehnte er sich weit aus dem Fenster und teilte in seinem Statement mit, dass „der Sommerurlaub in Deutschland und Südeuropa 2021 möglich sein wird“. Gleichzeitig verlangte er aus der Politik jedoch klare Signale, damit sowohl Urlauber als auch die Reiseveranstalter Planungssicherheit erhalten. Bereits das letzte Winter- und Ostergeschäft zeigte laut dem TUI-Vorstandsvorsitzenden eindeutig, dass die Schutz- und Hygienemaßnahmen sehr ernst genommen wurden.

Erleichterungen für geimpfte Reisende

Die von Joussen geforderten Lockerungen, beispielsweise bei den Quarantäneanordnungen, setzen einige Länder bereits jetzt um. So erleichterte Griechenland zuletzt die Einreise für Geimpfte.

Aber auch hierzulande kommt immer mehr Bewegung in die Sache. Folgende Bundesländer haben schon jetzt Quarantäne-Ausnahmen für die Einreise geimpfter Personen aus Risikogebieten beschlossen:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland

Allerdings gilt weiterhin eine Testpflicht in allen Bundesländern. Zudem betreffen die Ausnahmen bei der Quarantänepflicht keine Urlauber, die aus einem Virusvarianten-Gebiet zurückkommen.