Reisewarnung für den Goldstrand in Bulgarien

Montag, 10. August 2020 | Kategorie: Allgemein

Der bulgarische Goldstrand, der sich langsam aber sicher zum europäischen Partyhotspot entwickelt, da dort keine strikten Corona-Auflagen gelten und öffentlicher Alkoholkonsum erlaubt ist, wurde vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Das Auswärtige Amt sprach eine Reisewarnung aus.

Bulgarien Strand

Für viele Urlauber ist der Goldstrand in Bulgarien zum neuen Party-Hotspot geworden. Nun gilt auch für ihn eine Reisewarnung.

Reisewarnung wegen steigender Infektionszahlen

Die bulgarische Tourismusbranche hat Berichte über mangelnde Hygienemaßnahmen zwar stets zurückgewiesen; nun steigen die Infektionszahlen in der bulgarischen Stadt Warna, in der sich auch die Partymeile befindet, jedoch stark an. Die Bundesregierung und das Robert-Koch-Institut haben darauf mit Neueinstufungen der Region reagiert.

Testpflicht auf Corona bei Rückkehr aus Bulgarien

Für Feierwütige hat das Konsequenzen: Wer eine Reise zum Goldstrand gebucht hat, kann sie kostenlos stornieren. Wer sie trotz der Warnung antritt, muss sich bei der Rückkehr nach Deutschland einem Test auf das Coronavirus unterziehen. Dieser ist seit dem vergangenen Samstag für alle Rückkehrenden aus Risikogebieten verpflichtend – und zwar unabhängig von der Art und dem Ort der Einreise in die Bundesrepublik. Ein Verbot stellt die Reisewarnung folglich nicht dar. Sie soll jedoch eine massiv abschreckende Wirkung entfalten.

Neben Warna mit dem Goldstrand sind weitere Regionen in Bulgarien und Rumänien zu Risikogebieten erklärt worden. Auch für sie hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen. Damit gilt nun für insgesamt 160 Länder eine Reisewarnung, 130 dieser Länder sind zudem aufgrund hoher Infektionszahlen als Risikogebiete ausgewiesen. Diese Ungleichheit ist darauf zurückzuführen, dass das Robert-Koch-Institut und das Auswärtige Amt ihre Klassifikationen unabhängig voneinander vornehmen. Während das Robert-Koch-Institut ausschließlich epidemiologische Maßstäbe ansetzt, bezieht das Auswärtige Amt auch weitere Faktoren (etwa Einreisemöglichkeiten) ein.