Reiseveranstalter darf schlechten Snowboarder aus Gruppe entfernen

Montag, 17. März 2014 | Kategorie: Ski & Schnee

Veranstalter darf Urlauber mit mangelhaften Snowboard-Kenntnissen von Gruppenreise ausschließen

Veranstalter darf Urlauber mit mangelhaften Snowboard-Kenntnissen von Gruppenreise ausschließen

Der Aufenthalt in einem Snowboard-Camp ging für einen Urlauber frühzeitig zu Ende, da seine Fertigkeiten auf dem Snowboard zu wünschen übrig ließen. Wie ein neues Urteil des Amtsgerichtes Münster bestätigt, kann der Urlauber dafür nicht einmal die Kosten zurückverlangen.

Demnach darf ein Reiseveranstalter einen Urlauber von einem Snowboard-Camp ausschließen, wenn dieser keine ausreichenden Snowboard-Kenntnisse vorweisen kann. Dem Urlauber steht dann, laut dem Urteil mit dem Aktenzeichen 5 C 2841/11, keine Minderung des Reisepreises zu.

Im verhandelten Fall hatte der Urlauber an einer Pauschalreise in den schweizerischen Nobel-Skiort Davos teilgenommen, der weithin auch für das jährlich stattfindende Weltwirtschaftsforum (WEF) bekannt ist. Den wesentlichen Hauptbestandteil der Pauschalreise stellte das sogenannte Freeride-Camp dar. Schon am zweiten Tag wurde der Urlauber vom Reiseveranstalter vom Freeride-Camp in Davos ausgeschlossen.

Veranstalter besitzt keine Pflicht zur Eignungsprüfung von Teilnehmern

Dieser Ausschluss sei kein Reisemangel, welcher eine Reisepreisminderung rechtfertigen würde. Zeugen legten glaubhaft dar, dass der Kläger höchstens über sehr unzureichende Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem Snowboard verfügt. So sei dieser etwa nicht in der Lage gewesen, im freien Gelände Kurven zu fahren. Aus Sicherheitsgründen sei deshalb laut dem Veranstalter keine Teilnahme am Freeride-Camp möglich gewesen. Weiterhin habe der Veranstalter auch nicht seine Hinweispflichten verletzt. Nach Auffassung der Richter muss der Reiseveranstalter zwar die Urlauber über die Art der Reise und mit ihr verbundene Risiken informieren, aber es besteht keine Pflicht zur Eignungsprüfung der Teilnehmer.

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