Recht auf Urlaub – ab wann darf der Chef streichen?

Donnerstag, 6. Juli 2017 | Kategorie: Allgemein, Events & Feiern

Sie haben den Flug gebucht, gepackt, das Taxi steht bereits in der Einfahrt. Plötzlich klingelt das Handy. Sie erkennen die Nummer, ringen sich trotzdem durch, ranzugehen, und bedauern es sofort in der nächsten Sekunde: Urlaub gestrichen. Not am Mann. Not am Mann? Nun, ganz so einfach ist das nicht, Herr Meyer. Ab wann der Chef rechtlich befugt ist, ihnen bereits bewilligten Urlaub zu streichen, erklären wir in dieser kurzen Übersicht. 

 

Das gerade geschilderte Szenario beispielsweise, mit dem gebuchten Flug und dem wartenden Taxi wäre nicht rechtlich gedeckt. Es sei denn, Sie sind der einzige, der das Unternehmen vor dem Untergang retten kann, gibt es keine rechtliche Grundlage, nach der man Ihnen bereits bewilligten Urlaub streichen könnte. Es sei denn, besagte Katastrophe tritt ein, können Sie also einfach ins Taxi steigen, sich auf dem Weg machen und das Handy auf lautlos schalten.

Mögliche Gründe für eine Urlaubsverweigerung

Geht es jedoch um die Genehmigung an sich, hat der Chef eine ganze Palette von Gründen, die ihn dazu veranlassen könnten, besagten Urlaub nicht zu genehmigen.

  • Zu wenig Personal – Engpässe bei Mitarbeitern, sei es durch Krankheit oder bereits bewilligtem Urlaub.
  • Erhöhter Arbeitsdruck – Akquiriert Ihr Unternehmen beispielsweise neue Kunden, kann dies zur einer erhöhten Nachfrage führen. In arbeitsintensiven Perioden also nach Urlaubsgenehmigungen zu fragen, könnte sich also als taktisch unklug erweisen.
  • Deadlines und Termine – Grundsätzlich empfiehlt es sich, für die Genehmigung anzufühlen, wenn gerade nicht zwanzig neue Projekte anstehen.
  • Bevorzugung anderer Mitarbeiter – Gerade Mütter und Väter werden im Rahmen der Urlaubsgenehmigung durchaus bevorzugt, wenn beispielsweise Schulferien und Urlaubszeit zusammengelegt werden müssen.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, mit dem richtigen Fingerspitzengefühl und Timing an die Sache heranzugehen. Auf eigene bisherige Leistungen und erledigte Deadlines hinzuweisen kann ebenso hilfreich sein wie den richtigen, zwischenmenschlichen Ton anzuschlagen. Frei nach einem Satz von Jeremias Gotthelf: Ein freundlich‘ Wort findet immer guten Boden.