Maske adé: Spanien, Italien und Griechenland lockern massiv

Dienstag, 29. Juni 2021 | Kategorie: International

In ein paar der beliebtesten Urlaubsländer fällt die Maskenpflicht im Freien. In Spanien, Italien und Griechenland können Urlauber und Einwohner zumindest an der frischen Luft wieder durchatmen.

Maske Corona

Auch wenn die Maskenpflicht im Freien teilweise abgeschafft ist, in Innenräumen gilt sie weiterhin. (Symbolbild)

Keine Maskenpflicht mehr im Freien

Derzeit wird in vielen Ländern gelockert. In einigen Urlaubsregionen fallen nun auch die Masken – zumindest an der frischen Luft. Seit dem 26. Juni muss in Spanien im Freien keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden, sofern man den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu Fremden einhalten kann. An Orten wie in Museen, Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Maskenpflicht aber weiterhin.

Eine Maske sollte man in Spanien dennoch immer mit sich führen. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden oder sollte doch ein Gebäude aufgesucht werden, muss man sie schließlich schnell aufsetzen können.

Auch in Griechenland wurde die Maskenpflicht im Freien bereits aufgehoben – und das schon am 24. Juni. Ausnahmen bestehen allerdings weiterhin, so zum Beispiel, wenn sich an einem Ort unter freiem Himmel viele Menschen zusammenfinden und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Italien zieht nach – und lockert ebenfalls

Auch im Italien Urlaub, wo die Regeln seit Beginn der Pandemie besonders streng waren, wird gelockert. Seit dem 28. Juni gibt es innerhalb der weißen Zone keine Pflicht mehr, im Freien Maske zu tragen. Damit fällt die Maskenpflicht im Freien in fast ganz Italien. Lediglich das Aosta-Tal im Norden des Landes gehört aktuell nicht zur weißen Zone.

Wie in Spanien und Griechenland, gibt es aber natürlich auch in Italien die Pflicht, die Maske in Innenräumen und immer dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, weiter zu tragen.

In den Niederlanden hingegen wurde die Maskenpflicht fast vollständig abgeschafft. Nur in den öffentlichen Verkehrsmitteln, am Flughafen und in den Impf- und Testzentren muss die Maske weiterhin getragen werden. Kann ein Mindestabstand von 1,5 Metern in Innenräumen nicht eingehalten werden, etwa in Clubs, dann muss ein Impfnachweis oder ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.