Keine Hochrisikogebiete mehr: Diese neuen Regeln gelten jetzt

Samstag, 5. März 2022 | Kategorie: Familie & Kinder, Politik

Die Einreiseregeln für Reiserückkehrer wurden deutlich gelockert. Grund dafür ist die Omikron-Variante des Coronavirus und der Umstand, dass sie meist weniger schwere Krankheitsverläufe auslöst. Welche Regeln jetzt für Reiserückkehrer und insbesondere auch für Kinder gelten, zeigen wird hier.

Aktivurlaub - Kindern

Familien mit ungeimpften Kindern profitieren besonders von den vereinfachten Rückreiseregeln.

Familien mit Kindern können sich über Erleichterungen freuen

Für Reiserückkehrer, die aus dem Ausland wieder nach Deutschland einreisen möchten, gelten seit dem 3. März 2022 Erleichterungen. Vornehmlich Familien mit Kindern profitieren von den neuen, durch das Bundeskabinett gebilligten Regelungen. Für Erleichterungen sorgt dabei speziell die Neudefinition der Corona-Hochrisikogebiete.

Als Hochrisikogebiete gelten jetzt nämlich nur noch solche Länder, in denen Varianten des Coronavirus grassieren, die als gefährlicher als die Omikron-Variante eingestuft werden. Diese neue Regelung führt dazu, dass alle Gebiete, in denen Omikron vorherrscht, ab sofort nicht mehr als Hochrisikogebiete gelten. Außerdem entfallen für Rückkehrer, beispielsweise aus dem Familienurlaub in Griechenland, aus den bisherigen Hochrisikogebieten sowohl die Anmeldepflicht als auch die Quarantänepflicht nach der Wiedereinreise nach Deutschland.

Für Familien besonders interessant: Kinder unter 12 Jahren können sich auch nach der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet direkt „freitesten“ – eine fünftägige Quarantäne nach der Rückkehr ist nicht mehr erforderlich. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt die Quarantänepflicht nach Wiedereinreise komplett. Die Erleichterungen bei der Wiedereinreise von Kindern unter 12 Jahren werden damit begründet, dass es für Unter-12-Jährige aktuell noch keine generelle Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

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3G-Regel bei Einreise nach Deutschland gilt weiterhin

Als Hochrisikogebiete gelten künftig nur noch Länder und Regionen, in denen Varianten des Coronavirus grassieren, die besonders „besorgniserregende Eigenschaften“ aufweisen. Die Omikron-Variante des Coronavirus hingegen gilt nicht mehr als besonders besorgniserregend. Dementsprechend ist die Rückreise nach Deutschland nun wieder unkomplizierter und insbesondere ohne Quarantänepflicht möglich.

Dennoch gelten aber die 3G-Regel für Reiserückkehrer weiterhin. Das bedeutet: Wer aus dem Ausland nach Deutschland einreisen möchte, muss geimpft oder genesen sein oder muss alternativ einen negativen Coronatest vorlegen können.