Kein Ersatz für Passagiere: Germania Insolvenz stößt Reisende vor den Kopf

Dienstag, 5. Februar 2019 | Kategorie: Flug & Flüge

Damit steht also die nächste Airline vor dem Ende. Die Germania ist pleite und hat nun offiziell Insolvenz beantragt. Am Montagabend vergangener Woche ging der Antrag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein – und bringt eine bange Zeit für alle Mitarbeiter und Reisenden mit sich.

Germania

Erst die große AirBerlin, dann die Charterfluggesellschaft Small Planet Airlines und jetzt Germania. Nach der Insolvenz der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft, Air Berlin, und der kleineren Small Planet Airlines hätte man eigentlich gedacht, es reicht allmählich mit den Insolvenzen auf dem deutschen Markt der Fluggesellschaften. Dennoch war die Insolvenz von Germania abzusehen.

Am Montagabend ging der Insolvenzantrag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein. Damit stellt der Flug, der am selben Abend noch in Nürnberg landete, den letzten der Airline dar.

Dass die Pleite droht, wurde bereits im Januar bekannt. Dennoch ging der Betrieb zunächst regulär weiter. Dafür, dass nun doch die Insolvenz beantragt wurde, gibt es laut der Airline viele Gründe. So seien die Kerosinpreise über den vergangenen Sommer hinweg massiv angestiegen und der Euro wurde dem Dollar gegenüber stark abgewertet. Deshalb sah man trotz zuvor erwähnter erfolgreicher Finanzierungsverhandlungen keine Möglichkeit, den Insolvenzantrag zu umgehen.

Was die Germania Insolvenz für Reisende bedeutet

Ob es nochmal zu einem Dominoeffekt wie bei AirBerlin kommt, ist fraglich. Allerdings sollten sich Reisende dennoch ausführlich über mögliche Konsequenzen informieren. Denn wie die Airline mitteilt, bestünde kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Wer also ein Ticket bei Germania gebucht hat, geht leer aus. Kein Flug, kein Geld zurück.

Lediglich Pauschalreisende können Hoffnung schöpfen. Denn für die alternative Beförderung ist in ihrem Fall der Reiseveranstalter zuständig. Der bleibt zwar selbst ebenfalls auf den Kosten sitzen, muss dem Urlauber allerdings eine Ersatzbeförderung zur Verfügung stellen, sprich auf eine andere Airline umbuchen.