Gran Canaria 2026: Touristensteuer Mogán gekippt & ETIAS verschoben – was das für deinen Winterurlaub bedeutet

Donnerstag, 15. Oktober 2026 | Kategorie: International

Das Wichtigste auf einen Blick: Doppelte Entlastung für Gran-Canaria-Urlauber

Wer im Herbst oder Winter 2026 einen Urlaub auf Gran Canaria plant, kann aufatmen: Gleich zwei Nachrichten, die das Reisen auf die beliebte Kanaren-Insel betreffen, fallen zugunsten der Urlauber aus. Erstens hat der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln im Juli 2026 die Touristensteuer der Gemeinde Mogán für rechtswidrig und nichtig erklärt – die einzige kommunale Übernachtungsabgabe, die je auf den Kanaren erhoben wurde. Zweitens wurde das EU-Reisegenehmigungssystem ETIAS erneut verschoben: Frühestens im Frühjahr 2027 wird es verpflichtend. Dennoch bleibt die Lage nicht ganz einfach, denn Mogáns Bürgermeisterin kämpft weiter – und das britische ETA-System gilt bereits. Hier erfährst du alles, was du für deinen Winterurlaub auf Gran Canaria wissen musst.

Gran Canaria 2026: Touristensteuer Mogán gekippt & ETIAS verschoben – was das für deinen Winterurlaub bedeutet

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Mogáns Touristensteuer: Das Gericht hat gesprochen – doch die Saga geht weiter

Es ist ein juristisches Erdbeben für die Tourismusbranche auf den Kanarischen Inseln: Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) hat ein wegweisendes Urteil gefällt und die Touristensteuer der Gemeinde Mogán für rechtswidrig und vollständig nichtig erklärt.

Die Entscheidung stützt sich auf ein Urteil vom 28. Mai 2026, das der Klage der Föderation der Hotel- und Tourismusunternehmer von Las Palmas (FEHT) stattgab. Das Gericht wertete die Verordnung als verschleierte, unzulässige Steuer, die die Befugnisse der Gemeinde überschreitet. Bemängelt wurden unklare Zwecke, fehlende Kostentransparenz und Unstimmigkeiten in der finanziellen Aufschlüsselung – eine Gebühr müsse den tatsächlichen Kosten entsprechen.

Zur Erinnerung: Gran Canaria hatte als erste Kanaren-Insel eine Touristensteuer eingeführt. Ab dem 1. April 2025 mussten Gäste in Mogán eine Abgabe von 15 Cent pro Übernachtung zahlen. Die Einnahmen sollten für die Instandhaltung öffentlicher Einrichtungen und die Förderung nachhaltiger Tourismusprojekte verwendet werden.

Im Jahr 2024 besuchten rund 17,8 Millionen Menschen die Kanaren, was einen Anstieg von fast zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Besonders in Mogán, wo Touristen fast 45 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen, sorgt der hohe Besucherstrom für steigende Kosten im Bereich Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen. Dies war die Begründung für die Steuer gewesen – das Gericht ließ sie trotzdem nicht gelten.

Nach Angaben des Rates brachte die Abgabe im ersten Jahr 1,4 Millionen Euro ein. Damit ist klar, warum Mogáns Bürgermeisterin nicht locker lässt: Obwohl der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln die Abgabe für nichtig erklärt hat, weigert sich die amtierende Bürgermeisterin Onalia Bueno strikt, diese rechtliche Niederlage anzuerkennen. Stattdessen gibt sie sich kämpferisch und stellt sich offen gegen die Argumentation der Richter. Die Botschaft aus dem Rathaus ist unmissverständlich: Die Gemeinde zieht nun vor den Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo) nach Madrid.

Was bedeutet das für dich als Urlauber konkret? Für Urlauber und Hotelbetreiber in der beliebten Ferienregion im Süden Gran Canarias bedeutet diese politische Verweigerungshaltung vor allem eines: große Verwirrung. Die umstrittene Steuer in Höhe von 0,15 Euro pro Person und Übernachtung bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Die Bürgermeisterin wies alle Beherbergungsbetriebe in Mogán nachdrücklich darauf hin, dass die Abgabe weiterhin obligatorisch zu entrichten ist. Wer dachte, das jüngste Gerichtsurteil würde Reisende sofort entlasten, wird vom Rathaus nun eines Besseren belehrt.

Kurz gesagt: Du solltest beim Lastminute-Urlaub nach Mogán weiterhin die 15 Cent pro Person und Nacht einplanen – zumindest bis das spanische Höchstgericht in Madrid das letzte Wort gesprochen hat. Bei einem siebentägigen Aufenthalt zu zweit sind das gerade einmal 2,10 Euro, also kein Grund zur Panik. Aber die Rechtslage ist eben noch nicht endgültig geklärt.

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Gibt es auf Gran Canaria sonst eine Touristensteuer?

Auf den Kanarischen Inseln wird derzeit keine allgemeine, regional einheitliche Touristen- oder Übernachtungssteuer erhoben. Dies gilt grundsätzlich für Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura, La Palma, La Gomera und El Hierro. Einzelne Gemeinden können jedoch eigene lokale Abgaben festlegen.

Mogán war der bislang einzige Vorreiter – und hat dabei eine juristische Niederlage kassiert. Mit der Einführung der Touristensteuer hatte sich Gran Canaria in eine wachsende Zahl europäischer Reiseziele eingereiht, die eine Abgabe für Besucherinnen und Besucher erheben. Ob andere Gemeinden auf Gran Canaria nun ebenfalls eigene Versuche starten oder abwarten, bleibt abzusehen. Für alle anderen Ortschaften wie Las Palmas de Gran Canaria, Maspalomas oder Puerto Rico gilt derzeit: keine zusätzliche Übernachtungsabgabe. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber Mallorca oder den griechischen Inseln, wo solche Steuern längst Alltag sind.

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ETIAS für Gran Canaria: Wann kommt die EU-Reisegenehmigung wirklich?

Neben der Touristensteuer-Saga gibt es eine zweite wichtige Neuigkeit für alle, die einen Winterurlaub auf Gran Canaria planen: Das europäische Reisegenehmigungssystem ETIAS lässt erneut auf sich warten.

Die Neuigkeit bestätigt, dass das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) nicht wie erwartet 2026 eingeführt wird. UK-Reisende und andere Urlauber, die Spanien, die Kanarischen Inseln oder andere Teile Europas besuchen möchten, können aufatmen. Obwohl ursprünglich für Ende 2026 geplant, schiebt die EU die Einführung auf Ende 2026 mit anschließender sechsmonatiger Übergangsphase – was den frühestmöglichen Pflichtstarttermin auf April 2027 verschiebt.

Der Aufschub ist mit laufenden Upgrades an den EU-Grenzsystemen verknüpft, insbesondere mit der vollständigen Umsetzung des neuen biometrischen Ein-/Ausreisesystems (EES).

Wenn ETIAS dann tatsächlich startet, wird es für folgende Reisende relevant: Es wird visumbefreite Reisende – darunter aus dem Vereinigten Königreich, den USA, Kanada und Australien – verpflichten, vor der Einreise in den Schengen-Raum ein kurzes Online-Formular auszufüllen und eine Gebühr von 20 Euro zu bezahlen. Nach der Genehmigung gilt die Berechtigung für mehrere Reisen über bis zu drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses, je nachdem, was früher eintritt.

Deutsche Reisende brauchen für Reisen innerhalb Europas auch künftig kein ETIAS – ein Missverständnis, das sich hartnäckig hält, weil die Abkürzung dem amerikanischen ESTA so ähnlich klingt. Als EU-Bürger bist du also von dieser Regelung gar nicht betroffen – weder jetzt noch später. Für dich ändert sich an der Einreise nach Gran Canaria rein gar nichts.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Antragsgebühr für ETIAS von 7 Euro auf 20 Euro anzuheben, hat im Tourismussektor des südlichen Gran Canaria allerdings Besorgnis ausgelöst. Man befürchtet Auswirkungen auf den Tourismus von Nicht-EU-Bürgern ab Ende 2026, wenn das System in Kraft tritt. Vor allem britische Urlauber, die mit Abstand die wichtigste Besuchergruppe auf Gran Canaria stellen, könnten künftig dreimal nachdenken, bevor sie buchen.

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Britische ETA: Was gilt schon heute?

Für Reisende aus dem Vereinigten Königreich ist eine Änderung bereits in Kraft – allerdings in die andere Richtung: Nicht die Briten brauchen eine neue Genehmigung für Gran Canaria, sondern EU-Bürger und andere Reisende, die nach Großbritannien möchten, müssen sich mit dem britischen ETA-System auseinandersetzen.

Für Reisen ins Vereinigte Königreich hat sich tatsächlich etwas geändert, und zwar für alle. Nach der Ankündigung des Home Office konnten EU-Bürger die Electronic Travel Authorisation (ETA) ab dem 5. März 2025 beantragen; verpflichtend wurde sie zum 2. April 2025. Der Antrag läuft online oder über die ETA-App und kostet laut GOV.UK 20 Pfund.

Die britische Einreisegenehmigung ETA ist seit April 2026 teurer geworden, was für Lanzarotes – und gleichermaßen Gran Canarias – wichtigste Gästegruppe direkte Auswirkungen hat. Wer also als Deutscher mit britischen Mitreisenden auf Gran Canaria Urlaub machen möchte, sollte darauf hinweisen: Die britische ETA ist Pflicht, wenn es danach weiter auf die Insel geht oder zurück in die UK.

Für deinen eigenen Spanienurlaub und insbesondere die Pauschalreise nach Gran Canaria ändert sich als EU-Bürger hingegen nichts – keine neue Genehmigung, kein Extraformular, keine zusätzliche Gebühr.

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Was bedeutet das alles für deinen Winterurlaub auf Gran Canaria?

Gran Canaria ist und bleibt eines der beliebtesten Winterziele für deutsche Urlauber – und das aus gutem Grund: Lastminute nach Gran Canaria ist besonders im Winterhalbjahr gefragt, wenn in Deutschland Regen und Kälte herrschen und die Insel mit milden 20 bis 24 Grad lockt. Die aktuellen Änderungen verändern das Gesamtbild kaum – aber es lohnt sich, informiert zu reisen.

Für deinen Aufenthalt in Mogán – also in den beliebten Ferienorten Puerto de Mogán oder Playa de Mogán – gilt: Die 15 Cent pro Person und Nacht können nach wie vor von deiner Unterkunft erhoben werden, weil die Bürgermeisterin das Gerichtsurteil anficht. Das Geld wird eingefroren, die Zahlungspflicht besteht bis zur endgültigen Klärung durch das Tribunal Supremo in Madrid fort. Für alle anderen Gemeinden der Insel – etwa San Bartolomé de Tirajana mit Maspalomas und Playa del Inglés oder Las Palmas de Gran Canaria – gibt es keine kommunale Übernachtungsabgabe.

ETIAS betrifft dich als EU-Bürger gar nicht. Und die britische ETA ist nur dann relevant, wenn du auch Großbritannien besuchst. Unterm Strich bleibt Gran Canaria im Herbst und Winter 2026 ein unkompliziertes, bezahlbares Reiseziel ohne bürokratische Hürden für deutsche Urlauber.

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Häufige Fragen zu Touristensteuer, ETA und ETIAS auf Gran Canaria

Muss ich in Mogán auf Gran Canaria eine Touristensteuer zahlen?

Formal ja – obwohl der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln die Touristensteuer von Mogán im Juli 2026 für nichtig erklärt hat, fechtet die Bürgermeisterin das Urteil vor dem Tribunal Supremo in Madrid an. Bis zu einer endgültigen Entscheidung können Hotels und Ferienwohnungen in Mogán weiterhin 0,15 Euro pro Person und Nacht erheben. Das eingezogene Geld wird eingefroren.

Gibt es auf Gran Canaria auch außerhalb von Mogán eine Touristensteuer?

Nein. Auf den Kanarischen Inseln existiert keine regionsweit einheitliche Touristensteuer. Lediglich die Gemeinde Mogán hatte eine solche kommunale Abgabe eingeführt. In Maspalomas, Playa del Inglés, Las Palmas de Gran Canaria oder Puerto Rico fällt derzeit keine Übernachtungsabgabe an.

Brauche ich als Deutscher für Gran Canaria ein ETIAS?

Nein. ETIAS betrifft ausschließlich visumbefreite Nicht-EU-Bürger, also etwa Reisende aus Großbritannien, den USA oder Australien. Als EU-Bürger und Deutscher brauchst du für Gran Canaria und alle anderen Kanaren-Inseln kein ETIAS – auch nicht, wenn es einmal in Kraft tritt.

Wann kommt ETIAS überhaupt?

Das EU-Reisegenehmigungssystem ETIAS wurde erneut verschoben. Aktuelle Berichte gehen davon aus, dass es frühestens im Frühjahr 2027 verpflichtend wird – nach einer sechsmonatigen Übergangsphase ab Ende 2026. Ein konkretes Einführungsdatum hat die EU noch nicht offiziell bestätigt.

Was kostet das ETIAS, wenn es kommt?

Die Europäische Kommission hat die Gebühr von ursprünglich 7 Euro auf 20 Euro angehoben. Personen unter 18 und über 70 Jahren sind zwar von der Gebühr befreit, nicht aber von der Genehmigungspflicht selbst. Eine genehmigte ETIAS-Berechtigung gilt drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses.

Brauchen britische Urlauber auf Gran Canaria eine ETA?

Nein – britische Urlauber brauchen für die Einreise nach Spanien und auf die Kanaren keine gesonderte ETA. Sie reisen mit ihrem britischen Pass ein und haben derzeit (noch) kein ETIAS zu beantragen. Die britische ETA betrifft umgekehrt EU-Bürger, die nach Großbritannien einreisen möchten, und ist seit April 2025 verpflichtend.

Ist Gran Canaria im Winter 2026 noch ein gutes Reiseziel?

Absolut. Gran Canaria bleibt eines der entspanntesten Winterziele für Europäer: keine Einreisehürden für EU-Bürger, ein mildes Klima mit rund 22 Grad, und die Touristensteuer in Mogán ist so niedrig, dass sie kaum ins Gewicht fällt. Wer günstig buchen möchte, findet über Lastminute-Angebote nach Gran Canaria oft attraktive Preise im Herbst und Winter.

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