Flugverspätung und Flugausfall: Welche Ansprüche haben Passagiere?

Montag, 13. Juni 2016 | Kategorie: Flug & Flüge

Fliegen kann so schön sein! Allerdings wird es für die Passagiere recht nervenaufreibend, wenn sich der Flieger verspätet oder gleich ganz ausfällt. Das kommt recht häufig vor: Weltweit gibt es jeden Tag circa 650 Flugverspätungen.

Flugverspätung und Flugausfall: Welche Ansprüche haben Passagiere?

Flugverspätung und Flugausfall: Welche Ansprüche haben Passagiere?

Was in diesen Situationen zu den Rechten des Fluggastes gehört, wollen wir in diesem Artikel ausführlich beleuchten. Das Gute vorweg: Fluggäste haben bei einer Verspätung oder Annullierung in vielen Fällen ein Recht auf Entschädigung von der Airline. Doch leider weigern sich viele Fluggesellschaften häufig, den Passagieren zustehende Entschädigungen zu zahlen. In diesem Fall helfen spezialisierte Anbieter wie EUclaim. Das Unternehmen kümmert sich um die Rechte der Fluggäste und setzt deren Entschädigungsansprüche gegenüber den Airlines durch.

Fluggastrechte sind klar geregelt

Passagieren stehen gewisse Rechte zu, sollte der Flug nicht ordnungsgemäß verlaufen. Wenn sich die Ankunft am Zielflughafen um mehr als drei Stunden verzögert oder der Flug gestrichen wird, haben sie laut EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Schadensersatz durch die Fluggesellschaft“, erklärt Hendrik Noorderhaven, Flugrechtsexperte von EUclaim.
Bei einer Annullierung haben die wartenden Fluggäste Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen. Sollte ein Ersatzflug erst am folgenden Tag starten, muss die Fluggesellschaft allen gestrandeten Reisenden eine kostenfreie Übernachtung gewährleisten. Dazu zählt auch der mögliche Transfer zum Hotel und zurück zum Flughafen. Außerdem haben Kunden Anspruch auf:

  • eine vergleichbare Beförderung zum Zielort, zum Beispiel mit einem Ersatzflug oder mit der Bahn,
  • eine Erstattung der Kosten für das Flugticket,
  • den Rücktransport zum Ursprungsort, falls keine andere Lösung angeboten werden kann.

Sollte die Fluggesellschaft die Passagiere weniger als 14 Tage vor dem Abflugtermin über den Flugausfall informieren, muss die Airline eine zusätzliche Entschädigung von bis zu 600 Euro an die Passagiere zahlen. Diese Regelung gilt allerdings nur in Fällen, in denen die Fluggesellschaft für den Ausfall verantwortlich ist, wie beispielsweise bei einem technischen Defekt. Bei außergewöhnlichen Umständen, etwa bei einem Vulkanausbruch oder einem Pilotenstreik, haben Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flieger gestrichen wird.
Auch bei einer massiven Flugverspätung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die Passagiere während der Wartezeit mit kostenlosen Snacks und Erfrischungen zu versorgen. Wenn der Flieger mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen landet, steht Reisenden laut EU-Recht eine finanzielle Entschädigung zu. Auch hier gilt: Liegt die Verantwortung für die Verspätung bei der Fluglinie, muss sie Kompensation zahlen.

Wann erhält man eine Entschädigung?

Entschädigungen nach europäischem Recht werden bei Flügen fällig, die in einem Land der Europäischen Union starten. Hat die Gesellschaft ihren Sitz in der EU, gelten die Rechte auch für Flüge, die außerhalb der EU starten und in einem Land der EU landen. Hendrik Noorderhaven vom Fluggasthelfer EUclaim verweist zudem auf eine verbraucherfreundliche Regelung: „Fluggäste können Entschädigungen für Flugausfall und -verspätung bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen.“
Die Höhe der Entschädigungsansprüche berechnet sich aus der Flugstrecke. Folgende Tabelle dient als Richtlinie für die Höhe der Entschädigungen:

Flugziele innerhalb der EU

250 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug bis zu 1.500 km
400 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug von mehr als 1.500 km

Flugziele außerhalb der EU

250 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug bis zu 1.500 km
400 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug von mehr als 1.500 km bis zu 3.500 km
600 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug von mehr als 3.500 km

Bietet die Fluggesellschaft einen adäquaten Ersatzflug an, ist es möglich, dass sich die Entschädigungszahlung um 50 Prozent verringert.

EUclaim setzt Entschädigungen für Passagiere durch

Um das Recht auf Entschädigung durchzusetzen, sollte zunächst das EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte ausgefüllt und an die Fluggesellschaft geschickt werden. Eine Kopie verbleibt auf jeden Fall beim Fluggast. Wenn die Antwort der Fluggesellschaft nicht zufriedenstellend ist, helfen Portale für Fluggastrechte, wie zum Beispiel EUclaim. Die Flugrechtsexperten des Anbieters setzen die Rechte von Fluggästen mit dem nötigen Nachdruck durch. Statt sich lange zu ärgern, können Passagiere unter www.euclaim.de einfach und kostenlos einen Internet-Schnelltest machen. Dazu benötigen sie lediglich die Flugnummer und das Flugdatum und mit wenigen Klicks erfahren sie, wie hoch die Entschädigung ausfallen wird. Bei dem Service von EUclaim entstehen den Fluggästen keinerlei Anwalts- und Verfahrenskosten. Im Erfolgsfall erhält das Unternehmen lediglich 26 Prozent (zzgl. MwSt.) der Entschädigung als Prämie.