Diese Corona-Regeln gelten jetzt für den Urlaub in der Türkei

Mittwoch, 23. Juni 2021 | Kategorie: Allgemein, Familie & Kinder

Nachdem der Inzidenzwert in der Türkei zuletzt drastisch gesunken ist, ziehen die Buchungen für das beliebte Urlaubsland am Bosporus wieder kräftig an. Dennoch müssen Touristen gewisse Corona-Regeln beachten.

Türkei Flagge in Istanbul

Für die Einreise in die Türkei genügt ein negativer Antigent-Schnelltest. Genesene und Geimpfte sind von dieser Pflicht befreit. (Bild: Ortaköy-Moschee in Istanbul)

Sommerurlaub in der Türkei dank Lockerungen

Die Corona-Pandemie hatte die Türkei besonders hart getroffen. Umso erfreulicher ist nun, dass der Inzidenzwert in dem beliebten Urlaubsland inzwischen drastisch gesunken (Inzidenz aktuell 47,1) und somit ein Urlaub in der Türkei wieder möglich ist. Dies und die Tatsache, dass die Bundesregierung ab dem 1. Juli ihre Reisewarnungen für alle Länder, deren Inzidenzwert unter 200 liegt, aufheben will, hat einen regelrechten Buchungsboom bei Türkeireisen ausgelöst.

Die Fluggesellschaften haben bereits darauf reagiert und viele zusätzliche Flüge in die Türkei ins Programm genommen, während die Reiseveranstalter und Hoteliers die Sommersaison sogar bis Ende November verlängern möchten.

Für die Einreise in die Türkei reicht ein negativer Antigen-Schnelltest, der bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Von Corona Genesene und vollständig Geimpfte dürfen ohne Test einreisen. Flugreisende müssen spätestens 72 Stunden vor Abflug ein Einreiseformular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitreisende sowie Kinder unter sechs Jahren.

In der Türkei müssen Urlauber folgende Corona-Regeln beachten:

  • Es gelten noch bis zum 30. Juni landesweite Ausgangssperren, von denen Touristen allerdings ausgenommen sind. Örtlich begrenzte Abweichungen sind möglich
  • Restaurants und Cafés sind auch im Innenbereich wieder geöffnet und dürfen ihre Gäste zwischen 7:00 und 21:00 Uhr bewirten
  • Es herrscht im gesamten öffentlichen Raum (auch in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln) Maskenpflicht
  • Die Abstandsregeln von 3 Schritten zu haushaltsfremden Personen müssen beachtet werden