Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikoländern

Dienstag, 4. August 2020 | Kategorie: Allgemein, Flug & Flüge

Schon nächste Woche soll die Testpflicht auf Covid-19 für rückkehrende Urlauber aus Risikogebieten gelten. Coronatests sind dabei für alle Reisenden kostenlos.

Familie Flughafen

Für alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt demnächst die Corona-Testpflicht.

Kostenloser Coronatest für alle Reiserückkehrer

Lange wurde über die verpflichtenden Tests diskutiert, doch inzwischen hat das Bundesministerium für Gesundheit die Testpflicht endgültig beschlossen. Unabhängig von ihrer Urlaubsdestination können sich Reisende seit dem 1. August auf das Virus testen lassen, die Testpflicht, welche bei Risikoländern gelten soll, beispielsweise bei einer Reise in die Türkei, soll in der kommenden Woche in Kraft treten.

Für alle deutschen Urlauber, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, werden die Kosten für den Corona-Test sowie für einen Wiederholungstest pro Person übernommen. Es gelten jedoch einige Bedingungen: Reisende müssen für den Test nicht zahlen, sofern sie ihn 72 Stunden nach der Rückreise machen und einen Aufenthalt im Ausland nachweisen können, zum Beispiel durch eine Hotelrechnung oder ein Flugticket.

Testpflicht für Risikoländer kommt demnächst

Noch ist der Test für rückkehrende Urlauber nicht verpflichtend, doch schon nächste Woche soll die Testpflicht für alle Reiserückkehrer aus Risikoländern gelten. Wer dann aus einem Risikoland nach Deutschland einreist, muss sich entweder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise oder innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise testen lassen.

Während sich die Tests bei Flugreisen leichter umsetzen lassen als bei einem Urlaub mit dem Auto, soll die Testpflicht jedoch für alle gelten und das Gesundheitsministerium sprach über mögliche Stichprobenkontrollen an den Grenzen durch die zuständigen Behörden. Somit gilt die Testpflicht nicht nur nach einem Ägypten Urlaub, sondern auch bei Reisen ohne Flug.

Coronatest an Flughäfen oder bei Ärzten

Reiserückkehrer können sich für einen Test auf Covid-19 entweder an einen Flughafen und das dortige Testzentrum wenden, oder telefonisch bei ihrem Hausarzt danach fragen. Zusätzlich können Reisende weitere Fragen beim örtlichen Gesundheitsamt oder bei der Service-Telefonnummer 116117 klären, die ihnen Auskunft über die Testpflicht gibt.

Quarantänepflicht ohne negativen Test

Die Regelungen zur Quarantäne sollen auch weiterhin bestehen bleiben, sodass für alle Urlauber, die keinen negativen Coronatest vorweisen können, auch künftig eine vierzehntägige Quarantäne gilt. Zudem sind Reiserückkehrer dazu verpflichtet, sich bei ihrer Ankunft beim Gesundheitsamt zu melden, unabhängig vom späteren Testergebnis.

In fast allen Bundesländern dürfen Reiserückkehrer bei einem negativem Testergebnis die bis dahin geltende häusliche Quarantäne wieder verlassen, doch mit Mecklenburg-Vorpommern gibt es auch bei dieser Regelung eine Ausnahme. Reiserückkehrer aus diesem Bundesland müssen einen zweiten negativen Test frühestens fünf Tage nach der Rückkehr vorweisen, ehe auch für sie die Pflicht zur Isolation wegfällt.

Bußgelder bei Missachtung von Testpflicht

Genaue Informationen bei Missachtung der Testpflicht gibt es bisher noch nicht, doch laut dem Bundesgesundheitsministerium kann es bei einem Verstoß der Pflicht zu Geldstrafen kommen. Für Urlauber ist es deshalb ratsam, sich vor einer Reise über die ausgewiesenen Risikoländer zu informieren, zu denen unter anderem beliebte Reisedestinationen wie die Türkei oder einige Regionen bei einem Spanienurlaub gehören.