Balearen: Sauftourismus soll durch Eil-Verordnung eingeschränkt werden

Mittwoch, 12. Februar 2020 | Kategorie: Politik

Urlauber, die ausschließlich zum Feiern und Trinken ihren Urlaub auf Mallorca oder Ibiza verbringen, sind dort nicht mehr gern gesehen. Um den Sauftourismus auf den balearischen Inseln stark einzuschränken, wurde unlängst – angeordnet von der balearischen Regierung – eine Eilverordnung herausgebracht. Was bedeutet das künftig für die Touristen?

Drinks

Die Regierung der Balearen geht weiter strikt gegen den Sauftourismus vor. (Symbolbild)

Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen

Bisher gilt die Eil-Verordnung nur in den Party-Hochburgen Magaluf und Playa de Palma auf Mallorca sowie in Sant Antoni de Portmany auf Ibiza. Gut möglich ist es aber, dass die Regierung der Balearen die neuen Gesetze auch auf andere Regionen ausweitet. Urlauber, die ihre Reise nach Mallorca oder Ibiza gebucht haben, müssen sich also ab sofort auf einige neue Richtlinien einstellen.

Die 18-seitige Verordnung der balearischen Regierung untersagt Hotels auf Mallorca und Ibiza, die sich in den besagten Regionen befinden, Happy-Hour- und All-Inclusive-Angebote. Ein Alkoholgetränk darf zu einem pauschalen Preis also nicht mehr uneingeschränkt ausgeschenkt, sondern muss von nun an einzeln bezahlt werden. Darüber hinaus verpflichten sich Hotels dazu, pro Gast zu einer Mahlzeit maximal drei alkoholische Getränke auszuschenken.

Das neue Gesetz fordert zudem Geschäfte und Kioske auf, die Alkohol zum Verkauf anbieten, zwischen 21:30 Uhr und 8 Uhr geschlossen zu bleiben. Ebenso sollen die „edlen Tropfen“ nicht mehr im Schaufenster zum Kauf animieren.

Ladenbetreibern und Hotelbesitzern, die sich nicht an die neue Verordnung halten, drohen Geldstrafen von bis zu 60.000 Euro. Auch kann bei einer Zuwiderhandlung die Schließung des Restaurants oder Geschäfts drohen.

Die Regierung auf den Balearen lässt jedoch bei gewissen Feierlichkeiten, wie etwa Seminaren und Hochzeiten, Milde walten, sofern mehr als 20 Personen anwesend sind. In diesen Fällen dürfen Hotels oder Restaurants weiterhin uneingeschränkt Alkohol an die Gäste verkaufen.