Airbnb in Spanien zunehmend unbeliebt

Dienstag, 22. Mai 2018 | Kategorie: Ferienhaus & Ferienwohung

Spanien sagt bereits seit geraumer Zeit dem „Overtourism“ den Kampf an. Jährlich strömen Millionen von Menschen in die Metropolen des Landes oder überschwemmen die Inseln, Mallorca allen voran. Immer wieder ergreift die Regierung daher Maßnahmen, um den Übertourismus in Spanien auszubremsen. Dieses Mal geht es Airbnb weiterhin an den Kragen.

Touristen in Barcelona

Damit Reisen nach Spanien auch weiterhin attraktiv bleiben, schafft die Regierung klare Regeln.

Wer in Spanien eine private Ferienwohnung zum Beispiel über Airbnb buchen möchte, der hat in nächster Zeit eher schlechte Karten oder muss auf eine etablierte Unterkunft, zum Beispiel ein Hotel in Spanien zurückgreifen. Nach Ibiza und Mallorca ziehen jetzt Valencia und Madrid nach. In Ibiza-Stadt wurden Airbnb & Co. bereits ganz verboten, ab Juli ist die Vermietung auf Mallorca zudem nur noch eingeschränkt möglich.

Schärfere Regeln in Madrid

Auch in Madrid macht man sich Gedanken. Neue Regulierungen sehen vor, dass gerade die zentralen Stadtteile hauptsächlich als Wohn- und nicht als Ferienviertel genutzt werden. Die Konsequenzen zieht der Stadtrat von Madrid aus der Tatsache, dass bei Städtereisen in die spanische Hauptstadt im Stadtteil Centro 23-mal so viele Touristen untergebracht werden als in allen anderen Stadtteilen zusammen. Unter anderem werden daher künftig keine neuen Lizenzen mehr vergeben, wenn die Wohnung für mehr als drei Monate im Jahr dem Tourismus dienen soll.

Etwas anders sieht es für Städtereisen nach Valencia aus. Hier hat man beschlossen, dass man im Stadtzentrum keine neuen Ferienwohnungen mehr anbieten darf. Ganz so streng sieht man es im Rest der Stadt nicht, aber auch hier werden die Einschränkungen immer größer. Nur noch Wohnungen im Erdgeschoss oder im ersten Stock sollen mit einer neuen Lizenz ausgestattet werden dürfen. Wer in seinem Urlaub in Valencia also Meerblick oder den Blick auf die Stadt genießen möchte, hat künftig somit Pech.

Pech hat hingegen, wer Touristen unterbringt, ohne eine gültige Lizenz zu besitzen. Alle Ferienunterkünfte müssen zukünftig über eine entsprechende Lizenz verfügen und stehen unter Strafandrohung, wenn dem nicht der Fall ist.