39 neue Hochrisikogebiete – Fast alle Nachbarländer auf der RKI-Liste

Mittwoch, 12. Januar 2022 | Kategorie: International, Ski & Schnee

Seit Sonntag gelten 39 weitere Länder als Hochrisikogebiete. Darunter auch viele beliebte Reiseziele wie Schweden, Jamaika oder die Vereinigten Arabischen Emirate. Allerdings zählen auch weniger weit entferne Ziele zu den Hochrisikogebieten. Insbesondere für ungeimpfte Kurzurlauber, die in die Nachbarländer Deutschlands reisen, hat das Konsequenzen. 

Österreich Linz

Österreich ist aktuell das einzige Nachbarland Deutschlands, das nicht als Hochrisikogebiet gilt. (Bild: Linz)

Reisewarnung für insgesamt 39 weitere Länder

Seit dem vergangenen Sonntag stuften Bundesregierung und Robert-Koch-Institut (RKI) 39 weitere Länder als Hochrisikogebiete ein. Aufgrund der vor Ort stark steigenden Corona-Zahlen fallen so etwa Pauschalreisen nach Schweden, auf die Bahamas oder Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate unter die Hochrisikogebiete. Für die auf der Liste aufgeführten Länder gelten Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.

Allerdings wird derzeit nicht lediglich vor einer Städtereise nach Dubai, einem Strandurlaub in Kenia oder an anderen weit entfernten Reisezielen gewarnt. Vielmehr gilt aktuell weltweit jedes zweite Land als Hochrisikogebiet – darunter auch fast alle Nachbarländer Deutschlands. Eine Ausnahme stellt allein Österreich dar. Die Alpenrepublik ist derzeit kein Hochrisikogebiet. Für den Skiurlaub in Österreich gilt dennoch 2G bzw 2G Plus.

Kein Reiseverbot für Hochrisikogebiete

Dass fast alle Nachbarländer Deutschlands nun als Hochrisikogebiete gelten, ist lediglich mit einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für nicht zwingend erforderliche Reisen zu touristischen Zwecken verbunden. Das macht es Touristen möglich, gebuchte Reisen leichter kostenfrei zu stornieren. Allerdings geht mit der Reisewarnung kein Reiseverbot einher.

Das bedeutet: Auch ein Kurzurlaub in einem als Hochrisikogebiet geltenden Nachbarland Deutschlands ist prinzipiell möglich, obwohl er mit einem erhöhten Infektionsrisiko einhergeht. Allerdings müssen insbesondere ungeimpfte Urlauber nach ihrer Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet mit Einschränkungen rechnen.

Diese Regeln gelten für Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten

Prinzipiell gilt bei der Einreise aus dem Ausland nach Deutschland die 3G-Regel. Das bedeutet, dass alles Reisenden einen Nachweis ihrer Impfung oder Genesung bzw. einen negativen Coronatest vorlegen müssen. Für diejenigen, die aus einem Hochrisikogebieten nach Deutschland einreisen, gelten allerdings abweichende, verschärfte Regeln:

  • Onlineanmeldung erforderlich: Alle Personen, die aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen eine digitale Einreise­anmeldung ausfüllen. Im Rahmen der Anmeldung muss ein Impf-, Test- oder Genesenennachweis hochgeladen werden.
  • Quarantänepflicht für Ungeimpfte: Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreist und nicht geimpft oder genesen ist, muss sich nach seiner Rückkehr für bis zu zehn Tage in Quarantäne begeben. Das gilt auch dann, wenn ein negativer Covid-Test vorgelegt werden kann.
  • Corona-Testpflicht für Ungeimpfte: Wer nicht gegen Corona geimpft und auch nicht nachweislich von einer Infektion genesen ist, muss bei seiner Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet einen negativen Coronatest vorlegen. Antigenschnelltests dürfen maximal 24 Stunden, PCR-Tests 72 Stunden alt sein.