Informationen zur Insolvenz von Thomas Cook Großbritannien und der Thomas Cook Deutschland

Stand 12.11.19, 16:30 Uhr

Wie Sie sicher bereits aktuellen Meldungen aus der Presse entnehmen konnten, hat Thomas Cook Deutschland mit den Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin am 25.09.2019 Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Sollte Ihre Reise aufgrund der Insolvenz nicht durchgeführt werden, sind Ihre geleisteten Zahlungen auf den Reisepreis durch den bestehenden Versicherungsschutz zur Kundengeldversicherung bis zu einer Gesamtsumme von 110.000.000 € versichert.

Alle Betroffenen müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden.
Als Regulierungsstelle für die Zurich Insurance plc Niederlassung Deutschland agiert die KAERA Aktiengesellschaft, Industriestraße 4-6, 61440 Oberursel, Telefon: +49 6172- 99 76 11 23. Informationen zur Schadensabwicklung finden Sie hier.

Sollten Sie eine Leistung gebucht haben, die keinen Sicherungsschein enthält, sind Ihre bereits gezahlten Leistungen leider nicht versichert. Etwaige anfallende Kosten werden daher von der Insolvenzversicherung nicht übernommen und müssen vor Ort selbst getragen werden.

Wichtige Information der Thomas Cook Deutschland an Verbraucher aus aktuellem Anlass:

Thomas Cook Deutschland teilt mit, dass es derzeit eine böse Email-Betrugsmasche gibt. Diese Email ist als offizielle Nachricht von Thomas Cook deklariert mit dem Betreff: ‚Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise.‘ Darin werden sensible Daten abgefragt, beispielsweise Pass- und Kreditkartendaten.

Achtung – wichtiger Hinweis: Thomas Cook Deutschland mit seinen Veranstaltermarken hat zu keiner Zeit Emails dieser Art an Kunden verschickt. Bitte ignorieren Sie diese Mails und löschen diese.

Thomas Cook Deutschland hat eine neue Internetseite bereitgestellt mit Informationen zur aktuellen Situation unter folgendem Link: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/start

Information für Reisende mit Abreise ab 01.01.2020

Für Gäste der Veranstalter Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Air Marin, Öger Tours, Bucher Reisen und Thomas Cook International AG mit gebuchter Abreise ab 01.01.2020 kann die Reise nicht durchgeführt werden.

  • Alle abreisenden Gäste mit Abreise ab 01.01.2020 können ihre Reise nicht antreten.
  • Eine Information vom Veranstalter geht per E-Mail an betroffene Kunden.
  • Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen).

Informationen für Reisende, die über die Thomas Cook International AG gebucht haben

Die Thomas Cook International AG, mit Sitz in der Schweiz, hat am 01.10.2019 ebenfalls einen Insolvenzantrag gestellt. Die Thomas Cook International AG ist eine 100prozentige Tochter der britischen Thomas Cook Group plc. Alle Abreisen wurden inzwischen abgesagt. Ob Sie darüber gebucht haben, erkennen Sie auf Ihrer Reisebestätigung.

Sollten Sie eine Reise über Thomas Cook International mit Sitz in der Schweiz gebucht haben und kein Sicherungsschein bei Ihrer Reise enthalten sein, können Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Das Formular zur Einreichung Ihrer Forderung sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Konkursamtes Höfe unter https://www.notariat-hoefe.ch/Dienstleistungen/Thomas-Cook-International-AG

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte unterzeichnet per Post inklusive Beweismittel an folgende Adresse:
Baur Hürlimann AG
Dr. iur. Daniel Hunkeler
Bahnhofplatz 9
Postfach 1175
8021 Zürich 1

Der Schuldenruf, mit welchem die Gläubiger aufgefordert werden ihre Forderung innerhalb eines Monats einzureichen, erfolgt voraussichtlich in den nächsten zwei Monaten und wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt unter www.shab.ch publiziert. Forderungen können jedoch auch bereits vor dem Schuldenruf angemeldet werden.

Informationen für Reisende, die Einzelleistungen wie nur-Hotel oder nur-Flug gebucht haben

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Insolvenzsicherungsschein. Dies bedeutet, dass Ihre Buchung nicht durch die Insolvenzversicherung abgedeckt ist. Das Risiko einer Insolvenz des Leistungserbringers trägt in diesen Fällen der Kunde. Ausnahmen hierzu können allerdings bestehen. Prüfen Sie bitte in diesem Fall, ob bei Ihrer Reisebestätigung der Sicherungsschein enthalten ist.

Sollte bei Ihrer gebuchten Reise kein Sicherungsschein enthalten sein, können Sie Ihre Forderung mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Insolvenztabelle anmelden. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird öffentlich bekannt gegeben. Ebenso finden Sie Informationen dazu auf dieser Internetseite https://thomascook.insolvenz-solution.de/start

Stand 11.10.19, 18:00 Uhr

Wie Sie sicher bereits aktuellen Meldungen aus der Presse entnehmen konnten, hat Thomas Cook Deutschland mit den Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin am 25.09.2019 Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Sollte Ihre Reise aufgrund der Insolvenz nicht durchgeführt werden, sind Ihre geleisteten Zahlungen auf den Reisepreis durch den bestehenden Versicherungsschutz zur Kundengeldversicherung bis zu einer Gesamtsumme von 110.000.000 € versichert.

Alle Betroffenen müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden.
Als Regulierungsstelle für die Zurich Insurance plc Niederlassung Deutschland agiert die KAERA Aktiengesellschaft, Industriestraße 4-6, 61440 Oberursel, Telefon: +49 6172- 99 76 11 23. Informationen zur Schadensabwicklung finden Sie hier.

Wichtige Information der Thomas Cook Deutschland an Verbraucher aus aktuellem Anlass:

Thomas Cook Deutschland teilt mit, dass es derzeit eine böse Email-Betrugsmasche gibt. Diese Email ist als offizielle Nachricht von Thomas Cook deklariert mit dem Betreff: ‚Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise.‘ Darin werden sensible Daten abgefragt, beispielsweise Pass- und Kreditkartendaten.

Achtung – wichtiger Hinweis: Thomas Cook Deutschland mit seinen Veranstaltermarken hat zu keiner Zeit Emails dieser Art an Kunden verschickt. Bitte ignorieren Sie diese Mails und löschen diese.

Thomas Cook Deutschland hat eine neue Internetseite bereitgestellt mit Informationen zur aktuellen Situation unter folgendem Link: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/start

Information für Reisende mit Abreise bis zum 31.12.2019

Für Gäste der Veranstalter Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit gebuchter Anreise bis einschließlich 31.12.2019 kann die Durchführung der Reise nicht garantiert werden.

  • Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.12.2019 können ihre Reise nicht antreten.
  • Eine Information vom Veranstalter geht per E-Mail an betroffene Kunden.
  • Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen).

Information für Reisende mit Abreise ab dem 01.01.2020

Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 wird in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter die weitere Vorgehensweise entschieden. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Sollten Sie von der Fluggesellschaft oder Ihrem gebuchten Hotel, die Information erhalten haben, dass Ihre Reise storniert wurde, so ist diese Aussage unzutreffend. Reisen mit Abreise ab 01.01.2020 wurden von Thomas Cook Deutschland nicht abgesagt. Thomas Cook Deutschland arbeitet aktuell mit Hochdruck daran, die Reisen ab 01.01.2020 durchführen zu könnnen. Sobald uns weitere Informationen dazu vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Reisende, die sich im Zielgebiet befinden

Die Hotel- und Airlinepartner des Veranstalters sowie die Transferagenturen werden eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt für alle Reisen mit Sicherungsschein. Dadurch können alle Pauschalreisen von Kunden, die sich im Zielgebiet befinden, regulär durchgeführt werden. Sie werden vom Veranstalter im Zielgebiet per SMS informiert.

Die Kostenübernahmeerklärungen können Sie über folgende Links herunterladen:
– Hotelgarantie: http://www.kaera-ag.de/_documents/Hotelgarantie.pdf
– Fluggarantie: http://www.kaera-ag.de/_documents/Flight_guarantee.pdf

Sollten Sie eine Leistung gebucht haben, die keinen keinen Sicherungsschein enthält, sind Ihre bereits gezahlten Leistungen leider nicht versichert. Etwaige anfallende Kosten werden daher von der Insolvenzversicherung nicht übernommen und müssen vor Ort selbst getragen werden.

Informationen für Reisende, die über die Thomas Cook International AG gebucht haben

Die Thomas Cook International AG, mit Sitz in der Schweiz, hat am 01.10.2019 ebenfalls einen Insolvenzantrag gestellt. Die Thomas Cook International AG ist eine 100prozentige Tochter der britischen Thomas Cook Group plc. Alle Abreisen bis einschließlich 31.12.2019 wurden bereits abgesagt. Ob Sie darüber gebucht haben, erkennen Sie auf Ihrer Reisebestätigung.

Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 wird in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter die weitere Vorgehensweise entschieden. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Sollten Sie eine Reise über Thomas Cook International mit Sitz in der Schweiz gebucht haben und kein Sicherungsschein bei Ihrer Reise enthalten sein, können Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Das Formular zur Einreichung Ihrer Forderung sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Konkursamtes Höfe unter https://www.notariat-hoefe.ch/Dienstleistungen/Thomas-Cook-International-AG

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte unterzeichnet per Post inklusive Beweismittel an folgende Adresse:
Baur Hürlimann AG
Dr. iur. Daniel Hunkeler
Bahnhofplatz 9
Postfach 1175
8021 Zürich 1

Der Schuldenruf, mit welchem die Gläubiger aufgefordert werden ihre Forderung innerhalb eines Monats einzureichen, erfolgt voraussichtlich in den nächsten zwei Monaten und wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt unter www.shab.ch publiziert. Forderungen können jedoch auch bereits vor dem Schuldenruf angemeldet werden.

Informationen für Reisende, die Einzelleistungen wie nur-Hotel oder nur-Flug gebucht haben

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Insolvenzsicherungsschein. Dies bedeutet, dass Ihre Buchung nicht durch die Insolvenzversicherung abgedeckt ist. Das Risiko einer Insolvenz des Leistungserbringers trägt in diesen Fällen der Kunde. Ausnahmen hierzu können allerdings bestehen. Prüfen Sie bitte in diesem Fall, ob bei Ihrer Reisebestätigung der Sicherungsschein enthalten ist.

Sollte bei Ihrer gebuchten Reise kein Sicherungsschein enthalten sein, können Sie Ihre Forderung mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Insolvenztabelle anmelden. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird öffentlich bekannt gegeben. Ebenso finden Sie Informationen dazu auf dieser Internetseite https://thomascook.insolvenz-solution.de/start

Stand 09.10.19, 11:15 Uhr

Wie Sie sicher bereits aktuellen Meldungen aus der Presse entnehmen konnten, hat Thomas Cook Deutschland mit den Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin am 25.09.2019 Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Sollte Ihre Reise aufgrund der Insolvenz nicht durchgeführt werden, sind Ihre geleisteten Zahlungen auf den Reisepreis durch den bestehenden Versicherungsschutz zur Kundengeldversicherung bis zu einer Gesamtsumme von 110.000.000 € versichert.

Alle Betroffenen müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden.
Als Regulierungsstelle für die Zurich Insurance plc Niederlassung Deutschland agiert die KAERA Aktiengesellschaft, Industriestraße 4-6, 61440 Oberursel, Telefon: +49 6172- 99 76 11 23. Informationen zur Schadensabwicklung finden Sie hier.

Wichtige Information der Thomas Cook Deutschland an Verbraucher aus aktuellem Anlass:

Thomas Cook Deutschland teilt mit, dass es derzeit eine böse Email-Betrugsmasche gibt. Diese Email ist als offizielle Nachricht von Thomas Cook deklariert mit dem Betreff: ‚Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise.‘ Darin werden sensible Daten abgefragt, beispielsweise Pass- und Kreditkartendaten.

Achtung – wichtiger Hinweis: Thomas Cook Deutschland mit seinen Veranstaltermarken hat zu keiner Zeit Emails dieser Art an Kunden verschickt. Bitte ignorieren Sie diese Mails und löschen diese.

Thomas Cook Deutschland hat eine neue Internetseite bereitgestellt mit Informationen zur aktuellen Situation unter folgendem Link: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/start

Information für Reisende mit Abreise bis zum 31.12.2019

Für Gäste der Veranstalter Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit gebuchter Anreise bis einschließlich 31.12.2019 kann die Durchführung der Reise nicht garantiert werden.

  • Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.12.2019 können ihre Reise nicht antreten.
  • Eine Information vom Veranstalter geht per E-Mail an betroffene Kunden.
  • Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen).

Information für Reisende mit Abreise ab dem 01.01.2020

Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 wird in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter die weitere Vorgehensweise entschieden. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Reisende, die sich im Zielgebiet befinden

Die Hotel- und Airlinepartner des Veranstalters sowie die Transferagenturen werden eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt für alle Reisen mit Sicherungsschein. Dadurch können alle Pauschalreisen von Kunden, die sich im Zielgebiet befinden, regulär durchgeführt werden. Sie werden vom Veranstalter im Zielgebiet per SMS informiert.

Die Kostenübernahmeerklärungen können Sie über folgende Links herunterladen:
– Hotelgarantie: http://www.kaera-ag.de/_documents/Hotelgarantie.pdf
– Fluggarantie: http://www.kaera-ag.de/_documents/Flight_guarantee.pdf

Sollten Sie eine Leistung gebucht haben, die keinen keinen Sicherungsschein enthält, sind Ihre bereits gezahlten Leistungen leider nicht versichert. Etwaige anfallende Kosten werden daher von der Insolvenzversicherung nicht übernommen und müssen vor Ort selbst getragen werden.

Informationen für Reisende, die über die Thomas Cook International AG gebucht haben

Die Thomas Cook International AG, mit Sitz in der Schweiz, hat am 01.10.2019 ebenfalls einen Insolvenzantrag gestellt. Die Thomas Cook International AG ist eine 100prozentige Tochter der britischen Thomas Cook Group plc. Alle Abreisen bis einschließlich 31.12.2019 wurden bereits abgesagt. Ob Sie darüber gebucht haben, erkennen Sie auf Ihrer Reisebestätigung.

Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 wird in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter die weitere Vorgehensweise entschieden. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Sollten Sie eine Reise über Thomas Cook International mit Sitz in der Schweiz gebucht haben und kein Sicherungsschein bei Ihrer Reise enthalten sein, können Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Aktuell wird eine entsprechende Internetseite dazu eingerichtet. Sobald diese erreichbar ist, werden wir Ihnen den Link hier einkopieren.

Informationen für Reisende, die Einzelleistungen wie nur-Hotel oder nur-Flug gebucht haben

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Insolvenzsicherungsschein. Dies bedeutet, dass Ihre Buchung nicht durch die Insolvenzversicherung abgedeckt ist. Das Risiko einer Insolvenz des Leistungserbringers trägt in diesen Fällen der Kunde. Ausnahmen hierzu können allerdings bestehen. Prüfen Sie bitte in diesem Fall, ob bei Ihrer Reisebestätigung der Sicherungsschein enthalten ist.

Sollte bei Ihrer gebuchten Reise kein Sicherungsschein enthalten sein, können Sie Ihre Forderung mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Insolvenztabelle anmelden. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird öffentlich bekannt gegeben. Ebenso finden Sie Informationen dazu auf dieser Internetseite https://thomascook.insolvenz-solution.de/start

Stand 02.10.19, 12:30 Uhr

Wie Sie sicher bereits aktuellen Meldungen aus der Presse entnehmen konnten, hat Thomas Cook Deutschland mit den Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin am 25.09.2019 Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Sollte Ihre Reise aufgrund der Insolvenz nicht durchgeführt werden, sind Ihre geleisteten Zahlungen auf den Reisepreis durch den bestehenden Versicherungsschutz zur Kundengeldversicherung bis zu einer Gesamtsumme von 110.000.000 € versichert.

Alle Betroffenen müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden.
Als Regulierungsstelle für die Zurich Insurance plc Niederlassung Deutschland agiert die KAERA Aktiengesellschaft, Industriestraße 4-6, 61440 Oberursel, Telefon: +49 6172- 99 76 11 23. Informationen zur Schadensabwicklung finden Sie hier.

Wichtige Information der Thomas Cook Deutschland an Verbraucher aus aktuellem Anlass:

Thomas Cook Deutschland teilt mit, dass es derzeit eine böse Email-Betrugsmasche gibt. Diese Email ist als offizielle Nachricht von Thomas Cook deklariert mit dem Betreff: ‚Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise.‘ Darin werden sensible Daten abgefragt, beispielsweise Pass- und Kreditkartendaten.

Achtung – wichtiger Hinweis: Thomas Cook Deutschland mit seinen Veranstaltermarken hat zu keiner Zeit Emails dieser Art an Kunden verschickt. Bitte ignorieren Sie diese Mails und löschen diese.

Thomas Cook Deutschland hat eine neue Internetseite bereitgestellt mit Informationen zur aktuellen Situation unter folgendem Link: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/start

Information für Reisende mit Abreise bis zum 31.10.2019

Für Gäste der Veranstalter Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit gebuchter Anreise bis einschließlich 31.10.2019 kann die Durchführung der Reise nicht garantiert werden.

  • Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise nicht antreten.
  • Eine Information vom Veranstalter geht per E-Mail an betroffene Kunden.
  • Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen).

Information für Reisende mit Abreise ab dem 01.11.

Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.11. wird in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter die weitere Vorgehensweise entschieden. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Reisende, die sich im Zielgebiet befinden

Die Hotel- und Airlinepartner des Veranstalters sowie die Transferagenturen werden eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt für alle Reisen mit Sicherungsschein. Dadurch können alle Pauschalreisen von Kunden, die sich im Zielgebiet befinden, regulär durchgeführt werden. Sie werden vom Veranstalter im Zielgebiet per SMS informiert.

Die Kostenübernahmeerklärungen können Sie über folgende Links herunterladen:
– Hotelgarantie: http://www.kaera-ag.de/_documents/Hotelgarantie.pdf
– Fluggarantie: http://www.kaera-ag.de/_documents/Flight_guarantee.pdf

Sollten Sie eine Leistung gebucht haben, die keinen keinen Sicherungsschein enthält, sind Ihre bereits gezahlten Leistungen leider nicht versichert. Etwaige anfallende Kosten werden daher von der Insolvenzversicherung nicht übernommen und müssen vor Ort selbst getragen werden.

Informationen für Reisende, die über die Thomas Cook International AG gebucht haben

Die Thomas Cook International AG, mit Sitz in der Schweiz, hat am 01.10.2019 ebenfalls einen Insolvenzantrag gestellt. Die Thomas Cook International AG ist eine 100prozentige Tochter der britischen Thomas Cook Group plc. Alle Abreisen bis einschließlich 31.10.2019 wurden bereits abgesagt. Ob Sie darüber gebucht haben, erkennen Sie auf Ihrer Reisebestätigung.

Sobald der Insolvenzverwalter für die Thomas Cook International AG bestellt wurde, wird entschieden, wie mit den Buchungen mit Abreise ab 01.11.2019 verfahren wird. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Informationen für Reisende, die Einzelleistungen wie nur-Hotel oder nur-Flug gebucht haben

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Insolvenzsicherungsschein. Dies bedeutet, dass Ihre Buchung nicht durch die Insolvenzversicherung abgedeckt ist. Das Risiko einer Insolvenz des Leistungserbringers trägt in diesen Fällen der Kunde. Ausnahmen hierzu können allerdings bestehen. Prüfen Sie bitte in diesem Fall, ob bei Ihrer Reisebestätigung der Sicherungsschein enthalten ist.

Sollte bei Ihrer gebuchten Reise kein Sicherungsschein enthalten sein, können Sie Ihre Forderung mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Insolvenztabelle anmelden. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird öffentlich bekannt gegeben. Ebenso finden Sie Informationen dazu auf dieser Internetseite https://thomascook.insolvenz-solution.de/start

Stand 28.09.19, 23:30 Uhr

Wie Sie sicher bereits aktuellen Meldungen aus der Presse entnehmen konnten, hat Thomas Cook Deutschland mit den Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin am 25.09.2019 Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Sollte Ihre Reise aufgrund der Insolvenz nicht durchgeführt werden, sind Ihre geleisteten Zahlungen auf den Reisepreis durch den bestehenden Versicherungsschutz zur Kundengeldversicherung bis zu einer Gesamtsumme von 110.000.000 € versichert.

Alle Betroffenen müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden.
Als Regulierungsstelle für die Zurich Insurance plc Niederlassung Deutschland agiert die KAERA Aktiengesellschaft, Industriestraße 4-6, 61440 Oberursel, Telefon: +49 6172- 99 76 11 23. Informationen zur Schadensabwicklung finden Sie hier.

Wichtige Information der Thomas Cook Deutschland an Verbraucher aus aktuellem Anlass:

Thomas Cook Deutschland teilt mit, dass es derzeit eine böse Email-Betrugsmasche gibt. Diese Email ist als offizielle Nachricht von Thomas Cook deklariert mit dem Betreff: ‚Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise.‘ Darin werden sensible Daten abgefragt, beispielsweise Pass- und Kreditkartendaten.

Achtung – wichtiger Hinweis: Thomas Cook Deutschland mit seinen Veranstaltermarken hat zu keiner Zeit Emails dieser Art an Kunden verschickt. Bitte ignorieren Sie diese Mails und löschen diese.

Thomas Cook Deutschland hat eine neue Internetseite bereitgestellt mit Informationen zur aktuellen Situation unter folgendem Link: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/start

Information für Reisende mit Abreise bis zum 31.10.2019

Für Gäste der Veranstalter Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit gebuchter Anreise bis einschließlich 31.10.2019 kann die Durchführung der Reise nicht garantiert werden.

  • Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise nicht antreten.
  • Eine Information vom Veranstalter geht per E-Mail an betroffene Kunden.
  • Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen).

Information für Reisende mit Abreise ab dem 01.11.

Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.11. wird in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise entschieden. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Reisende, die sich im Zielgebiet befinden

Die Hotel- und Airlinepartner des Veranstalters sowie die Transferagenturen werden eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt für alle Reisen mit Sicherungsschein. Dadurch können alle Pauschalreisen von Kunden, die sich im Zielgebiet befinden, regulär durchgeführt werden. Sie werden vom Veranstalter im Zielgebiet per SMS informiert.

Die Kostenübernahmeerklärungen können Sie über folgende Links herunterladen:
– Hotelgarantie: http://www.kaera-ag.de/_documents/Hotelgarantie.pdf
– Fluggarantie: http://www.kaera-ag.de/_documents/Flight_guarantee.pdf

Sollten Sie eine Leistung gebucht haben, die keinen keinen Sicherungsschein enthält, sind Ihre bereits gezahlten Leistungen leider nicht versichert. Etwaige anfallende Kosten werden daher von der Insolvenzversicherung nicht übernommen und müssen vor Ort selbst getragen werden.

Informationen für Reisende, die über die Thomas Cook International AG gebucht haben

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob die Thomas Cook International AG, mit Sitz in der Schweiz, ebenfalls einen Insolvenzantrag stellen wird. Jedoch kann die Thomas Cook International AG die Durchführung der Reisen nicht garantieren. Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise somit nicht antreten. Ob Sie darüber gebucht haben, erkennen Sie auf Ihrer Reisebestätigung.

Für Abreisen ab dem 01.11.2019 liegen uns noch keine Informationen vor. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Informationen für Reisende, die Einzelleistungen wie nur-Hotel oder nur-Flug gebucht haben

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Insolvenzsicherungsschein. Dies bedeutet, dass Ihre Buchung nicht durch die Insolvenzversicherung abgedeckt ist. Das Risiko einer Insolvenz des Leistungserbringers trägt in diesen Fällen der Kunde. Ausnahmen hierzu können allerdings bestehen. Prüfen Sie bitte in diesem Fall, ob bei Ihrer Reisebestätigung der Sicherungsschein enthalten ist.

Stand 27.09.19, 11:00 Uhr

Wie Sie sicher bereits aktuellen Meldungen aus der Presse entnehmen konnten, hat Thomas Cook Deutschland mit den Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin am 25.09.2019 Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Sollte Ihre Reise aufgrund der Insolvenz nicht durchgeführt werden, sind Ihre geleisteten Zahlungen auf den Reisepreis durch den bestehenden Versicherungsschutz zur Kundengeldversicherung bis zu einer Gesamtsumme von 110.000.000 € versichert.

Alle Betroffenen müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden.
Als Regulierungsstelle für die Zurich Insurance plc Niederlassung Deutschland agiert die KAERA Aktiengesellschaft, Industriestraße 4-6, 61440 Oberursel, Telefon: +49 6172- 99 76 11 23. Informationen zur Schadensabwicklung finden Sie hier.

Wir werden Sie umgehend informieren, sobald uns weitere Informationen vorliegen.

Information für Reisende mit Abreise bis zum 31.10.2019

Für Gäste der Veranstalter Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit gebuchter Anreise bis einschließlich 31.10.2019 kann die Durchführung der Reise nicht garantiert werden.

  • Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise nicht antreten.
  • Eine Information vom Veranstalter geht per E-Mail an betroffene Kunden.
  • Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen).

Information für Reisende mit Abreise ab dem 01.11.

Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.11. wird in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise entschieden. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Reisende, die sich im Zielgebiet befinden

Die Hotel- und Airlinepartner des Veranstalters sowie die Transferagenturen werden eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt für alle Reisen mit Sicherungsschein. Dadurch können alle Pauschalreisen von Kunden, die sich im Zielgebiet befinden, regulär durchgeführt werden. Sie werden vom Veranstalter im Zielgebiet per SMS informiert.

Die Kostenübernahmeerklärungen können Sie über folgende Links herunterladen:
– Hotelgarantie: http://www.kaera-ag.de/_documents/Hotelgarantie.pdf
– Fluggarantie: http://www.kaera-ag.de/_documents/Flight_guarantee.pdf

Sollten Sie eine Leistung gebucht haben, die keinen keinen Sicherungsschein enthält, sind Ihre bereits gezahlten Leistungen leider nicht versichert. Etwaige anfallende Kosten werden daher von der Insolvenzversicherung nicht übernommen und müssen vor Ort selbst getragen werden.

Informationen für Reisende, die über die Thomas Cook International AG gebucht haben

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob die Thomas Cook International AG, mit Sitz in der Schweiz, ebenfalls einen Insolvenzantrag stellen wird. Jedoch kann die Thomas Cook International AG die Durchführung der Reisen nicht garantieren. Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise somit nicht antreten. Ob Sie darüber gebucht haben, erkennen Sie auf Ihrer Reisebestätigung.

Für Abreisen ab dem 01.11.2019 liegen uns noch keine Informationen vor. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Informationen für Reisende, die Einzelleistungen wie nur-Hotel oder nur-Flug gebucht haben

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Insolvenzsicherungsschein. Dies bedeutet, dass Ihre Buchung nicht durch die Insolvenzversicherung abgedeckt ist. Das Risiko einer Insolvenz des Leistungserbringers trägt in diesen Fällen der Kunde. Ausnahmen hierzu können allerdings bestehen. Prüfen Sie bitte in diesem Fall, ob bei Ihrer Reisebestätigung der Sicherungsschein enthalten ist.

Stand 26.09.19, 10:00 Uhr

Wie Sie sicher bereits aktuellen Meldungen aus der Presse entnehmen konnten, hat Thomas Cook Deutschland mit den Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin am 25.09.2019 Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Sollte Ihre Reise aufgrund der Insolvenz nicht durchgeführt werden, sind Ihre geleisteten Zahlungen auf den Reisepreis durch den bestehenden Versicherungsschutz zur Kundengeldversicherung bis zu einer Gesamtsumme von 110.000.000 € versichert.

Alle Betroffenen müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden.
Als Regulierungsstelle für die Zurich Insurance plc Niederlassung Deutschland agiert die KAERA Aktiengesellschaft, Industriestraße 4-6, 61440 Oberursel, Telefon: +49 6172- 99 76 11 23. Informationen zur Schadensabwicklung finden Sie hier.

Wir werden Sie umgehend informieren, sobald uns weitere Informationen vorliegen.

Information für Reisende mit Abreise bis zum 13.10.

Für Gäste der Veranstalter Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit gebuchter Anreise bis einschließlich 13.10.2019 kann die Durchführung der Reise nicht garantiert werden.

  • Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 13.10.2019 können ihre Reise nicht antreten.
  • Eine Information vom Veranstalter geht per E-Mail an betroffene Kunden.
  • Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen).

Information für Reisende mit Abreise ab dem 14.10.

Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 14.10. wird in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise entschieden. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Reisende, die sich im Zielgebiet befinden

Die Hotel- und Airlinepartner des Veranstalters sowie die Transferagenturen werden eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt für alle Reisen mit Sicherungsschein. Dadurch können alle Pauschalreisen von Kunden, die sich im Zielgebiet befinden, regulär durchgeführt werden. Sie werden vom Veranstalter im Zielgebiet per SMS informiert.

Stand 25.09.19, 16:00 Uhr

Information für Reisende mit Abreise am 25.09. und 26.09.

Für Gäste der Veranstalter Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit gebuchter Anreise bis einschließlich 26.09.2019 kann die Durchführung der Reise nicht garantiert werden.

  • Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 26.09.2019 können ihre Reise nicht antreten.
  • Eine Information vom Veranstalter geht per E-Mail an betroffene Kunden.
  • Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen).

Information für Reisende mit Abreise ab dem 27.09.

Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 27.09. wird in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise entschieden. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Reisende, die sich im Zielgebiet befinden

Die Hotel- und Airlinepartner des Veranstalters sowie die Transferagenturen werden eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt für alle Reisen mit Sicherungsschein. Dadurch können alle Pauschalreisen von Kunden, die sich im Zielgebiet befinden, regulär durchgeführt werden. Sie werden vom Veranstalter im Zielgebiet per SMS informiert.

 

 

Stand 24.09.19, 12:30 Uhr

Information für Reisende mit Abreise bis einschließlich 26.09.19

  • Aktuell ist von der Insolvenz ausschließlich der Mutterkonzern in Großbritannien, die Thomas Cook PLC betroffen.
  • Thomas Cook Deutschland mit den Gesellschaften Thomas Cook GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH und Bucher Reisen & Öger Tours GmbH sind derzeit nicht Teil des Insolvenzverfahrens. Aufgrund der Situation des Mutterkonzerns wurde jedoch auf Notgeschäftsführung umgestellt.
  • Reisen mit Abreisen bis einschließlich Donnerstag 26.09.19 werden nicht durchgeführt. Sowohl die Fluggesellschaften als auch die Hotels vor Ort werden Gäste, die über die folgenden Veranstaltermarken gebucht sind nicht akzeptieren. Dies betrifft die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin.
  • Alle betroffenen Reisenden werden direkt von ihrem gebuchten Reiseveranstalter per E-Mail oder SMS informiert.
  • Die Fluggesellschaft Condor ist von der Insolvenz der Muttergesellschaft Thomas Cook PLC nicht betroffen. Der Flugbetrieb geht laut Condor regulär weiter. Jedoch werden Reisende, die über die Thomas Cook Veranstaltermarken gebucht haben aufgrund der aktuellen Situation nicht befördert.

Information für Reisende mit Abreise ab 27.09.19

  • Aktuell gibt es seitens Thomas Cook Deutschland noch keine weiteren Informationen, ob Reisen mit Abreise ab dem 27.09.19 stattfinden werden. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie entsprechend informieren.

Reisende, die sich im Zielgebiet befinden

  • Thomas Cook bemüht sich alle Reisende, die sich derzeit im Zielgebiet befinden, wieder nach Deutschland zu fliegen. Entsprechende Informationen erhalten die betroffenen Reisenden vor Ort.

Information für Reisende, die ihre Reise nicht antreten konnten

  • Abreisen ab 23.09.19, die nicht angetreten werden konnten: Leider gibt es seitens Thomas Cook Deutschland noch keine Informationen, wo entstandene Kosten durch ausgefallene Reiseleistungen und Mehrkosten geltend gemacht werden können, da es die jetzige rechtlich bedingte Situation nicht zulässt laut Thomas Cook Deutschland. Sobald wir hierzu weitere Informationen erhalten, werden wir Sie entsprechend informieren.