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Krank unter Palmen: Urlaubsanspruch bleibt in vielen Fällen bestehen
Kategorie: Allgemein
Urlaub dient ausschließlich zur Erholung der Arbeitnehmer. Dies ist im Bundesurlaubsgesetz festgelegt. Wer jedoch während seines Urlaubs erkrankt, weiß häufig gar nicht, dass er diese Krankentage bei seinem Arbeitgeber anzeigen muss. So kann er in vielen Fällen seinen Urlaubsanspruch später noch geltend machen.
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