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Donnerstag, 9. Mai 2019

Krank unter Palmen: Urlaubsanspruch bleibt in vielen Fällen bestehen

Kategorie: Allgemein

Urlaub dient ausschließlich zur Erholung der Arbeitnehmer. Dies ist im Bundesurlaubsgesetz festgelegt. Wer jedoch während seines Urlaubs erkrankt, weiß häufig gar nicht, dass er diese Krankentage bei seinem Arbeitgeber anzeigen muss. So kann er in vielen Fällen seinen Urlaubsanspruch später noch geltend machen.

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