Es gibt Zahlungen,
die sind nur mit Ärger verbunden, wenn man sie zu leisten hat, ohne wirklichen Gegenwert. Zu diesen
unbefriedigenden Kosten gehören definitiv Stornogebühren. Stornogebühren entstehen dann, wenn man eine
Reise nicht antreten kann und eine einfache
Umbuchung nicht oder nicht mehr möglich ist. Stornogebühren
sind meist gestaffelt nach dem Zeitpunkt, an dem man absagt. Oft gibt es einen Zeitpunkt, bis zu dem
nur die Bearbeitungsgebühren der
Urlaubsreise berechnet werden. Ab einigen Wochen vorher, steigen die
Stornogebühren sowohl bei den
Fluggesellschaften, als auch den Veranstaltern der Reise steil nach oben.
Einige Tage vorher ist es dann meist der komplette
Reisepreis.
Die Höhe der Stornogebühren
ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den AGBs des
Reiseveranstalters aufgeführt. Das Landgericht
Hamburg hat in einem Streitfall vor Gericht entschieden, dass Pauschalgebühren von Veranstaltern zulässig
sind, so lange der Stornierende nicht nachweisen kann, dass durch seinen
Storno keine finanziellen Einbußen
entstanden sind. Was sich äußerst schwierig gestalten sollte. Besonders unangenehm sind Stornogebühren
auch dann, wenn sie nicht selbst verschuldet sind. Wenn Sie z.B. über einen
Veranstalter am Urlaubsort
eine Abenteuerreise buchen, eine
Gruppenreise in die Tiefen des
Regenwaldes oder
durch den
Himalaya,
und diese wegen Mangel an Teilnehmern abgesagt wird, bleiben Sie dann auf dem Flugpreis sitzen, wenn
Sie den
Flug unabhängig und eigenständig gebucht haben.
Vermeiden kann man Stornogebühren
in vielen Fällen durch den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung. Diese wird in Reisebüros und
bei der Buchung über das Internet für einen gewissen Aufpreis eigentlich immer angeboten. Lesen Sie
sich gut durch in welchen Fällen die Versicherung die Stornogebühren zahlt und in welchem Umfang. Bei
teuren
Fernreisen, Städtereisen oder dem luxuriösen
Wellnessurlaub sollten Sie diese geringen Zusatzkosten
nicht scheuen. Die Reiserücktrittsversicherung des ADAC zahlt die Stornogebühr beispielsweise bei Unfall,
Krankheit und Arbeitslosigkeit, eben bei allen nicht selbst verschuldeten Ereignissen. Erkundigen Sie
sich bei Ihrem
Reiseveranstalter und entscheiden Sie selbst, wie viel Sicherheit Sie möchten und brauchen.