Stornierung

Schon Monate im Voraus wurde die Urlaubsreise gebucht, ein wundervoller Badeurlaub im Luxushotel sollte es werden, und dann das: Ausgerechnet 3 Tage vor Beginn der Reise werden die Kinder ernsthaft krank oder der Mann muss plötzlich auf eine längere Geschäftsreise. So kurzfristig kann man in Reisebüros und bei den Veranstaltern oft nicht mehr umbuchen und man weiß im Krankheitsfall ja auch nicht, wie lange es dauern wird. Dann bleibt nur die Stornierung der gebuchten Reise.

Stornierung

Vorsicht! Kosten für die Stornierung der Reise

Wenn man kurzfristig eine Urlaubsreise komplett absagt und somit einen kompletten Storno vornimmt, hat der Reiseveranstalter nicht mehr die Möglichkeit, die Plätze anderweitig zu vergeben. Dementsprechend hoch sind oft die Gebühren für die Stornierung. Es fallen bei fast allen Anbietern Stornogebühren bis zu 100% der Reisekosten an. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Sie die Reise absagen. Kurzfristige Stornierungen sollten, wenn irgendwie möglich, natürlich vermieden werden. Fragen Sie auf jeden Fall erst einmal ihren Reisevermittler, wie hoch die tatsächlichen Kosten für den Storno sind. Bei einer Kurzreise kann man einen Storno vielleicht sogar in Kauf nehmen, wenn es sich nicht ändern lässt und die Kosten für die Stornierung eines Billigfluges sind auch noch tragbar. In vielen Fällen ist jedoch eine Absicherung sinnvoll.

Mit einer Reiserücktrittsversicherung auf der sicheren Seite sein

Das Zauberwort für die Lösung aller Probleme im Zusammenhang mit der Stornierung einer Urlaubsreise heißt Reiserücktrittsversicherung oder kurz RRV. Man kann Sie für bis zu 100% des Reisepreises abschließen, das Risiko bei einem Storno geht damit, bis auf den Verlust der Reisefreude, gegen Null. Im Notfall ist der Aufpreis die Absicherung wert, der Storno verliert seinen Schrecken und bei der nächsten Urlaubsplanung wälzen Sie die Reisekataloge wieder nur mit Vorfreude auf die kommende Reise, ohne böse Erfahrung mit hohen Stornierungskosten.

In welchen Fällen greift die Reiserücktrittsversicherung?

Bei Abschluss einer RRV sollten Sie unbedingt darauf achten, in welchen Fällen diese greift. In der Regel sind Krankheit und Todesfall abgedeckt, ebenso Reiseunfähigkeit durch Unfallverletzungen. Auch eine Schwangerschaft oder Komplikationen während dieser ebenso wie der Bruch einer Prothese können Gründe sein, damit die Reiserücktrittsversicherung alle Storno-Kosten übernimmt. Des Weiteren deckt die RRV eine eigene Impfunverträglichkeit und auch die Impfunverträglichkeit eines Hundes, der mit auf die Reise kommen sollte, ab. Doch auch bei beruflichen Veränderungen greift die Versicherung: Wenn Sie gekündigt wurden oder gerade eine neue Stelle antreten, können Sie dies geltend machen.

Kann man die Stornierung einer Reise wieder rückgängig machen?

Die Urlaubsreise wurde aus triftigen Gründen storniert, doch plötzlich ändern sich die Umstände und Sie möchten diese nun doch gern antreten. Was nun? Sicher können Sie Ihr Reisebüro nach einem kulanten Angebot fragen, dieses ist jedoch nicht verpflichtet, Ihnen in irgendeiner Form Rabatt zu gewähren. Wenn die Reise erst einmal storniert ist, so ist das endgültig!Deshalb sollten Sie vor Stornierung einer Reise genau überdenken, ob nicht doch die Möglichkeit bestehen könnte, diese anzutreten, wenn es soweit ist.